Anlagen und Maschinen richtig instandhalten: Für sichere Arbeitsplätze
Instandhaltung, die nicht richtig gemanagt wird, kostet Unternehmen viel Geld: Schätzungen gehen für Deutschland von ca. 14 Mrd. Euro pro Jahr aus. Werden Instandhaltung und Prüfungen dagegen geplant und systematisch durchgeführt, können Unternehmen die Sicherheit der Beschäftigten gewährleisten und den langfristigen Unternehmenserfolg sichern: Die Lebensdauer von Maschinen und Anlagen wird erhöht, Kosten können gesenkt werden und die Prozesse laufen reibungslos – ohne Stillstand. Unternehmen suchen Lösungen, um Instandhaltung und Prüfungen erfolgreich zu managen.
Instandhaltung, Wartung, Prüfung
Häufig werden die Begriffe Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung und Inspektion gleichgesetzt. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert Instandhaltung als „Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erhaltung des sicheren Zustands oder der Rückführung in diesen.“ Sie ist die grundlegende Vorschrift für das Betreiben von Anlagen und Maschinen. Die DIN 31051:2019 – Grundlagen der Instandhaltung erweitert den Begriff zur „Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen, sodass sie die geforderte Funktion erfüllen kann“. Zur Instandhaltung zählen also Wartung, Inspektion und Instandsetzung sowie Verbesserung und Schwachstellenanalyse. Eine Prüfung ist dagegen die „Ermittlung des Istzustands, der Vergleich des Istzustands mit dem Sollzustand sowie die Bewertung der Abweichung des Istzustands vom Sollzustand“ (§ 2 BetrSichV).
Pflichten des Arbeitgebers
Nach § 10 BetrSichV müssen Arbeitgeber Maßnahmen zur Instandhaltung treffen, damit geltende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen eingehalten werden und Maschinen und Anlagen in einem sicheren Zustand betrieben werden. Erforderliche Maßnahmen dürfen nur von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten oder geeigneten Dienstleistern mit vergleichbarer Qualifikation durchgeführt werden. Strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn als Folge fehlender Instandhaltung Unfälle passieren.
Darüber hinaus müssen Unternehmer nach § 12 Abs. 2 BetrSichV eine schriftliche Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache zur Verfügung stellen, und zwar bevor der Beschäftigte seine Arbeit an der Maschine oder Anlage beginnt. Die Betriebsanweisung informiert über vorhandene Gefährdungen bei der Verwendung sowie durch die Arbeitsumgebung, erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln sowie Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe bei Notfällen. Sie ist auch Grundlage für erforderliche Unterweisungen.
Zu den Pflichten des Unternehmers gehört auch, dass Arbeitsmittel geprüft werden. In Abhängigkeit von der Art des Arbeitsmittels gelten unterschiedliche Anforderungen an Fristen und Personal: Es gelten entweder verbindliche Prüffristen oder sie werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung selbst festgelegt. Und Prüfungen müssen entweder von speziell dafür qualifiziertem Personal („zur Prüfung befähigte Person“) oder von zugelassenen Überwachungsstellen („ZÜS“) durchgeführt werden. Und schließlich muss der Arbeitgeber gegenüber zuständiger Behörde oder Zertifizierer nachweisen, dass sowohl Maßnahmen zur Instandhaltung als auch Prüfungen vorschriftsmäßig durchgeführt werden.
Praxistipp: Die 4-Rang-Methode
Etwa jeder fünfte tödliche Unfall in deutschen Betrieben ereignet sich bei Wartungs-, Inspektions-, Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten an Maschinen und Anlagen (Quelle: DGUV). Die 4-Rang-Methode ist eine bewährte Vorgehensweise, um die Anzahl der Unfälle zu reduzieren. Dabei muss immer der sicherste mögliche Rang ausgewählt werden, da mit steigendem Rang auch das Unfallrisiko steigt (siehe Tabelle 1).
Rang |
Beschreibung |
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Rang 1: (LoTo, Lockout-Tagout) | Energieversorgung unterbrochen und unbefugtes, irrtümliches oder unerwartetes Ingangsetzen ausgeschlossen, z.B. durch Ausschalten und Sichern des Hauptschalters mit einem Vorhängeschloss |
Rang 2 | Bei laufender Maschine, trennende Schutzeinrichtungen (Verkleidungen, Verdeckungen, Umzäunungen, Umwehrungen), ortsbindende Schutzeinrichtungen, z.B. Zweihandschaltungen oder Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion (Lichtvorhänge, Lichtschranken, Scanner, Schaltmatten, Schaltleisten, Pendelkappen) |
Rang 3 | Wenn Arbeiten mit vorhandenen Schutzeinrichtungen nicht möglich, dann zusätzliche Einrichtungen wie Haken, Greifer oder Werkzeuge, die das Eingreifen in die Gefahrstelle entbehrlich machen, Trennwände, Abschrankungen oder Zustimmschalter |
Rang 4 | Wenn Ränge 1-3 nicht möglich, dann nur fachlich geeignete, speziell in diese Arbeit unterwiesene Personen beauftragen. Im Gefahrenbereich dürfen sich nur Personen aufhalten, die für die Instandhaltungsarbeiten unbedingt erforderlich sind. Ggf. zusätzliche Person bestellen, die den Fortgang der Arbeiten beobachtet und bei akuter Gefahr geeignete Maßnahmen ergreift. |
Tabelle 1: 4-Rang-Methode (Quelle: www.bghm.de)
Instandhaltung und Prüfungen im Unternehmen
Die Wartung von Arbeitsmitteln ist vorbeugend und soll den sicheren und störungsfreien Betrieb über einen möglichst langen Zeitraum ermöglichen und die Nutzungsdauer von Maschinen und Anlagen verlängern.
Typische Wartungstätigkeiten sind:
- Reinigen, z.B. das Entfernen von Schmutzpartikeln oder Überresten
- Schmieren, z.B. Einfetten/Einölen von Bahnen und Schienen mit geeigneten Schmierstoffen
- Nachstellen/Nachziehen, z.B. Zahnriemen nachstellen, Lagerspiel neu kalibrieren
- Abgenutzte Teile auswechseln, z.B. Öl- oder Luftfilter austauschen, Dichtungen oder Öl auswechseln
Der Wartungsplan kann einerseits der Service- oder Wartungsplan nach Anweisung des Herstellers sein, der eine Garantie nur dann gewährt, wenn vorgegebene Wartungsintervalle eingehalten werden. Oder er kann alle geplanten Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen eines Unternehmens beinhalten, die an Maschinen und Anlagen durchgeführt werden müssen. In der Regel werden beide Aspekte kombiniert.
Die Inspektion beinhaltet alle Maßnahmen, um den Ist-Zustand festzulegen und zu beurteilen sowie die Ursachen der Abnutzung zu bestimmen und die notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung einzuleiten. Instandsetzung bedeutet Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion einer fehlerhaften Anlage oder Maschine. Die Verbesserung umfasst die Steigerung der Zuverlässigkeit oder Sicherheit einer Anlage oder Maschine, ohne die Grundfunktionen zu verändern.
Die Prüfung umfasst vor allem die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Montage oder Installation und der sicheren Funktion sowie das rechtzeitige Feststellen von Schäden. Sie muss auch feststellen, ob die getroffenen sicherheitstechnischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig sind. Prüfungen sind also unter anderem erforderlich vor jeder Inbetriebnahme nach einer Montage, nach prüfpflichtigen Änderungen oder wiederkehrend, wenn Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, z. B. korrosivem Milieu oder hohen Temperaturen. Für überwachungsbedürftige Anlagen (z.B. Aufzüge, Druckanlagen) sowie für Arbeitsmittel wie Krane oder Flüssiggasanlagen legt der Gesetzgeber verbindliche Prüffristen fest (siehe Anhang 2 und 3 BetrSichV).
Instandhaltung und Prüfung als Prozess
Unternehmer müssen Instandhaltung und Prüfungen planen, organisieren und dokumentieren. Dazu gehören v.a. folgende Aufgaben:
- Bestandsaufnahme: Welche Anlagen und Maschinen werden betrieben? Neben überwachungsbedürftigen Anlagen sind dies z. B. Elektrogeräte, Fahrzeuge, Stapler, Regale, Leitern.
- Gefährdungsbeurteilung durchführen und Fristen für Prüfung und Wartung ermitteln bzw. selbst festlegen
- Termine überwachen
- Verantwortlichkeiten festlegen und geeignete Personen beauftragen
- erforderliche Unterlagen erstellen (Prüfbericht, Prüfprotokoll)
Instandhaltung und Prüfung sind also keine einmalige Pflicht, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Besser als unterschiedliche Listen in verschiedenen Abteilungen ist eine Software-Lösung, die allen Mitarbeitern Zugriff auf eine zentrale, stets aktuelle Plattform ermöglicht.
Fazit
Von einer systematischen Vorgehensweise zu erforderlichen Instandhaltungsarbeiten und Prüfungen profitieren Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen: Beschäftigte bleiben gesund und leistungsfähig. Arbeitgeber gewährleisten den sicheren Betrieb, arbeiten rechtssicher und sorgen so für ihren langfristigen Erfolg.
QUMsult-Experten unterstützen Unternehmen aller Branchen und Größen im Arbeits- und Umweltschutz. Ihre Erfahrungen sind in die eigens entwickelte HSEQ Software Web SARA eingeflossen. Diese umfasst die Module Gefahrstoffe, Gefährdungsbeurteilung, AwSV, Abfall und Anlagen. Sie sind frei kombinierbar, einmal erfasste Daten stehen in allen verwendeten Modulen zur Verfügung. Das Modul „Anlagen“ unterstützt Verantwortliche in Produktion, Arbeits- und Umweltschutz: Mit der webbasierten Anwendung können Nutzer alle betriebenen Anlagen und Maschinen verwalten und dokumentieren. Prüfungen, Wartungen und Instandsetzungsarbeiten können geplant, überwacht und rückgemeldet werden. Sie kann z. B. nach Fälligkeiten und Verantwortlichkeiten gefiltert werden. Damit erkennen Anwender sofort, wer wann was zu tun hat.
(Quelle: Presseinformation der QUMsult GmbH & Co. KG)
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