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29.07.2024

Antrag für Wasserstoff-Kernnetz vorgelegt

ANTRAG FÜR WASSERSTOFF-KERNNETZ vorgelegt

Das Wasserstoff-Kernnetz ist ein zentrales Infrastrukturprojekt zur Energiewende, das bis 2032 Verbrauchs- und Erzeugungsschwerpunkte, Speicher sowie Importpunkte miteinander verbinden wird. Es umfasst 9.666 km Leitungen, von denen ein Teil als „Important Project of Common European Interest“ (IPCEI) besonders gefördert wird. Etwa 60 Prozent der Leitungen sind derzeit für Erdgas genutzt, werden aber bis 2032 umgerüstet.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bezeichnet den Kernnetz-Antrag als entscheidenden Schritt im Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur, der die Grundlage für zentrale Wasserstoff-Standorte bildet. Er bietet Planungssicherheit für alle Beteiligten, einschließlich Wasserstofferzeugern, Kraftwerksbetreibern, Importpartnern und Endnutzern. Nach Genehmigung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Herbst werden die Pläne in die Realität umgesetzt, um die Industrie zu dekarbonisieren und eine klimaneutrale Zukunft zu ermöglichen.

Die BNetzA wird den Antrag prüfen und öffentlich konsultieren, bevor die Umsetzung durch die Kernnetzbetreiber beginnen kann. Erste Wasserstoff-Leitungen sollen bereits im kommenden Jahr in Betrieb gehen.
Das Kernnetz zielt darauf ab, zentrale Industriestandorte anzubinden und in die europäische Wasserstoffinfrastruktur integriert zu werden. Es wird alle Bundesländer einbeziehen und frühe Pipeline-Importe von Wasserstoff ermöglichen, vor allem aus dem Nord- und Ostseeraum sowie dem Mittelmeerraum. Deutschland wird einen Großteil seines Wasserstoffbedarfs über Importe decken, insbesondere aus der Iberischen Halbinsel und Nordafrika.

Die Bundesregierung hat intensiv an der Planung gearbeitet und den regulatorischen Rahmen durch die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geschaffen. Die Europäische Kommission genehmigte am 21. Juni 2024 die beihilferechtlichen Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes. Wie bei Erdgas und Strom werden die Kosten grundsätzlich durch Nutzungsentgelte gedeckt, wobei ein Amortisationskonto eine Übergangsfinanzierung ermöglicht. Dies soll privatwirtschaftliche Investitionen anreizen und eine langfristige Finanzierung des Kernnetzes sichern. Zudem wird ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz derzeit parlamentarisch behandelt, um die Planung und Genehmigung von Elektrolyseuren, Import- und Speicheranlagen zu beschleunigen.

Das Kernnetz bildet die Basis für die Wasserstoff-Transportinfrastruktur, wird jedoch kontinuierlich weiterentwickelt. Die integrierte Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff wird flexibel an neue Nachfragesituationen angepasst. Ab 2026 soll erstmals ein Netzentwicklungsplan für Gas und Wasserstoff von der BNetzA genehmigt werden, wobei die Arbeiten bereits begonnen haben.

(Quelle: Pressemeldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima)

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EnergieEnergiewirtschaftEntwicklungKlimaschutzWasserstoffWirtschaft

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