Blechteile sicher lagern, transportieren und bearbeiten
Bleche sind im Leichtbau und als Designelemente unverzichtbar. Der Umgang mit diesen Halbzeugen aus Metall bringt allerdings Risiken mit sich. So kann es unter anderem zu mechanischen Gefährdungen durch Teile mit scharfen Kanten oder bewegte Arbeitsmittel und zu Gefährdungen bei der Arbeit an Maschinen zum Beispiel durch elektrischen Schlag oder Lichtbögen kommen. Grundlage für das sichere Arbeiten mit Blechen sind die Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und Unterweisungen. Martin Schulte vom Kompetenzzentrum Blechbearbeitung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) gibt Tipps, worauf Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Beschäftigte darüber hinaus besonders achten sollten.
Lagern von Blechen und Coils
Lagersysteme, beispielsweise vertikale Tafelregale, Schubfachregale oder Blechlagertürme, sorgen für eine hohe Lagerdichte – so können stehende Bleche nicht umfallen. Coillager aus Stahl, die am Hallenboden befestigt werden und in denen stehende Coils durch Absteckstangen gehalten werden, gelten als robust und sicher. Mit beweglichen Coilmatten können ‚Übergangslager‘ eingerichtet werden. „Da Fluchtwege im Brandfall lebenswichtig sind, müssen sie immer freigehalten werden“, sagt Schulte. Scharfkantige Bleche sollten grundsätzlich nicht im Bereich von Verkehrswegen gelagert werden, es sei denn, es werden Schutzwände aufgestellt.
Blechtransport – sicheres Heben und Wenden
Handmagnete, Handsauger und Trageklemmen sind Beispiele für Hebe- und Tragehilfen für leichte Bleche. Für den Transport schwerer Bleche kommen Hebezeuge und Transportgeräte zum Einsatz. Werden Bleche und Coils mit einem Kran transportiert, sind in der Regel besondere Lastaufnahmemittel, zum Beispiel Klauen, Pratzen oder Zangen, das Mittel der Wahl. Blechklemmen krallen sich in die zu transportierenden Teile und gleiten daher nicht so leicht ab wie Blechhaken. In der Regel können Bleche auch gut mit Vakuumhebegeräten gehandhabt werden. Messeinrichtungen warnen davor, dass Vakuumverluste nicht mehr ausgeglichen werden können. Lasthebemagnete reduzieren Unfallgefahren beim Anlegen oder Lösen von Anschlagmitteln oder Lastaufnahmemitteln. „Da die Auswahl von Magneten aufgrund ihrer Vielfalt und spezifischen Eigenschaften allerdings schwierig ist, ist ihre Nutzung sicherheitshalber mit dem Magnethersteller abzustimmen“, erläutert Schulte. Grundsätzlich gilt: Lasten, die nur durch Magnet-, Reib- oder Saugkräfte gehalten werden, dürfen nicht über Personen hinweggehoben werden.
Blechbearbeitung mit Werkzeugen und Maschinen
Um Schnittverletzungen zu vermeiden, sollten Beschäftigte bei der Blechbearbeitung Schutzhandschuhe tragen. Für Handwerkzeuge gilt: Es sollten nur Qualitäts-Handwerkzeuge beschafft werden, bei denen insbesondere auf Formgebung, Händigkeit und die Oberflächenbeschaffenheit der Griffe zu achten ist. Distanzhalter an Handblechscheren beugen Verletzungen vor; manche Handblechscheren sind zusätzlich mit Schutzbügeln ausgestattet, die den Kontakt mit scharfen Schnittkanten verhindern. Um Verpackungsbänder zu trennen, sind spezielle Stahlbandscheren das Mittel der Wahl. „Sie verhindern, dass unter Spannung stehende Schnittenden peitschen“, erklärt Schulte. An Handhebelscheren sorgt die eingelegte Hebelsicherung dafür, dass der Handhebel nicht unbeabsichtigt herabfällt; der Niederhalter vermeidet das Hochkanten der Werkstücke.
Blechbearbeitungsmaschinen gehören teils zu den besonders gefährlichen Maschinen. Neumaschinen, die mit der hier in erster Linie zu nennenden Maschinenrichtlinie 2006/42/EG übereinstimmen, bieten ein hohes Schutzniveau. Das GS-Zeichen ist ein weltweit anerkanntes Sicherheitszeichen, welches nach positiv abgeschlossener Prüfung eines Produkts durch eine zugelassene Stelle inklusive Werks-Erstbesichtigung angebracht werden darf.
Unternehmer und Unternehmerinnen sollten beim Einkauf einer neuen Blechbearbeitungsmaschine mit dem Lieferanten oder dem Importunternehmen über die Richtlinienkonformität hinaus vereinbaren, dass die arbeitsmittelspezifische europäische Norm eingehalten wird – zum Beispiel die DIN EN 12622 beim Kauf einer neuen hydraulischen Gesenkbiegepresse. Bei der Beschaffung einer gebrauchten Blechbearbeitungsmaschine ist eine Vereinbarung im Kaufvertrag, die garantiert, dass die Gebrauchtmaschine die Beschaffenheitsanforderungen nach Betriebssicherheitsverordnung erfüllt, hilfreich. Sie kann den Käufer oder die Käuferin vor Nachrüstkosten bewahren.
An Blechbearbeitungsmaschinen dürfen in der Regel nur Personen beschäftigt werden, die über 18 Jahre alt sind. Wiederkehrende Prüfungen sollen Werkzeugmaschinen auf dem geforderten Sicherheitsniveau halten und können so dabei helfen, Unfälle zu verhindern. Instandhaltungsarbeiten an den Maschinen dürfen nur von Fachleuten durchgeführt werden, nachdem die Maschine in einen sicheren Zustand versetzt worden ist.
Die Art und Weise, wie Blech geschnitten wird, hat einen großen Einfluss auf die Wahl der Arbeitsschutzmaßnahmen: So ist beim thermischen Schneiden auf technische Maßnahmen wie die Absaugung im Entstehungsbereich zu achten. Daneben gilt es bei Transport, Lagerung und Bearbeitung der Bleche auf Lärmminderung und die richtige Beleuchtung zu achten. „Dann steht einer sicheren Blechbearbeitung nichts mehr im Wege“ so Schulte.
(Quelle: Presseinformation der BGHM – Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
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