Forschung
16.11.2023

Die AiF zum SPRIND-Freiheitsgesetz

AiF zum SPRIND-Freiheitsgesetz: „Es ist nie zu spät, das Richtige zu tun.“

„Ohne revolutionäre Innovationen verliert Deutschland den Anschluss an die weltweiten Innovationsführer. Diese Sprunginnovationen können existenziell für die erfolgreiche Transformation der deutschen Wirtschaft und für die Gesellschaft insgesamt sein. Nur die Politik kann dafür zeitgemäße finanzielle und rechtliche Fundamente schaffen“, forderte Professor Michael Bruno Klein, Hauptgeschäftsführer der AiF Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen e.V., am 8. November 2023 während einer Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND GmbH.

SPRIND wurde 2019 gegründet, um im Auftrag der Bundesregierung Innovationen zu realisieren, die durch neuartige Lösungsansätze bestehende Produkte, Technologien oder Geschäftsmodelle auf Märkten ersetzen und dadurch neue Märkte gestalten können. SPRIND ist als „Heimat für radikale Neudenkerinnen und Neudenker“ konzipiert und bietet Räume, in denen Innovatorinnen und Innovatoren Risiken eingehen und elementar „anders denken“ können.

„Get the best people, trust them – and pay them well“

Diesen Anspruch konnte SPRIND bisher nur unter massiven Schmerzen einlösen und den Hauptgrund sieht Klein in der „vorschriftsmäßigen“ Risikoaversion: „Risiken gehören zum SPRIND-Geschäft. Sie sind jeder öffentlichen Verwaltung ein Graus und widersprechen allen Regeln eines rechtssicheren Verwaltungshandelns. Da braucht die Verwaltung mehr Unterstützung durch klare Festlegungen aus der Politik. Dort gehört die Verantwortung hin; die Verwaltung führt die Regeln dann aus – so oder so.“

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages hatte die Expertise der AiF, die seit nahezu sieben Jahrzehnten das Innovationsengagement von forschungsaffinen Unternehmen in Deutschland trägt, zum sogenannten SPRIND-Freiheitsgesetz angefordert. In den Stellungnahmen von Klein und weiteren Expertinnen und Experten dominieren als Verbesserungsvorschläge die uneingeschränkte Agilitätsfähigkeit der SPRIND sowie die Chance auf wettbewerbsfähige Finanzierung der Fachkräfte. „Ein Besserstellungsverbot verhindert die Anstellung sehr guter Leute und die braucht man für SPRIND“, so Klein und ergänzt: „Get the best people, trust them – and pay them well.“

Bürokratieabbau, Geschwindigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit

Darüber hinaus mahnt er einen Bürokratieabbau an und lehnt eine zusätzliche Fachaufsicht des Bundesforschungsministeriums, über den derzeitigen Aufsichtsrat hinaus, ab. Diese wäre „zwangsläufig zeit- und bürokratieaufwendig, was die Geschwindigkeit von Innovationsprojekten verlangsamt und dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit widerspricht.“

Professor Michael Bruno Klein sieht die Richtigkeit und Notwendigkeit des Gründungsgedankens von SPRIND außer Frage und betont abschließend: „Der Bund hat es selbst in der Hand, seinen politischen Willen umzusetzen, um die Innovationsprozesse zu unterstützen, zu beschleunigen und abzusichern. Es ist nie zu spät, das Richtige zu tun.“

(Quelle: Presseinformation der AiF Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V.)

Schlagworte

ForschungsförderungInnovationenSprunginnovationen

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