Unternehmen
26.07.2021
„Als einer der Treiber von Innovation in der Lichtbogen-Schweißtechnik ist es uns wichtig, unser geistiges Eigentum vor Nachahmern zu schützen. Was nach EWM aussieht, soll auch EWM-Leistungen bringen. Das Urteil aus Köln ist ein wichtiges Signal für unsere Branche: Gegen Nachahmer muss man sich wehren,“ sagt Wiebke Szczesny-Bersch, Vorstand EWM.
Weitere Informationen zum Unternehmen finden Interessierte auf www.ewm-group.com/de.
(Quelle: Presseinformation der EWM AG)