Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ gestartet
Zum 1. Januar 2021 ist die neue Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ des Bundesumweltministeriums in Kraft getreten. Die Richtlinie wurde am 18. Janaur im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Förderprogramm soll energieintensiven Branchen wie Stahl, Zement, Kalk, Chemie und Nichteisenmetalle dabei helfen, schwer vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgasemissionen durch den Einsatz innovativer Klimaschutztechnologien weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Bis 2024 stehen für das Programm insgesamt rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Spätestens 2050 soll die deutsche Wirtschaft klimaneutral sein. Dafür müssen wir heute schon entschlossen die Weichen stellen. Das Bundesumweltministerium unterstützt die Industrie deshalb bei der Neuausrichtung von Produktionsprozessen in Richtung Klimaneutralität, die teilweise den Umbau ganzer Standorte zur Folge hat. Die neue Förderrichtlinie ist ein wichtiger Meilenstein in der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Unser Ziel ist eine starke, wettbewerbsfähige Industrie, die ohne fossile Energie und Rohstoffe auskommt. Denn Klimaschutz ist Innovationstreiber für die Wirtschaft, macht den Industriestandort Deutschland zukunftsfähig und sichert hochqualifizierte Arbeitsplätze.“
Warum wird gefördert?
Mit dem Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die energieintensive Industrie in Deutschland beim Transformationsprozess hin zur Treibhausgasneutralität.
Die energieintensive Industrie ist ein Grundpfeiler der deutschen Wirtschaft. Mit ihren hohen energie- und prozessbedingten CO2-Emissionen steht sie bei der Dekarbonisierung vor einer besonderen Herausforderung. Als zweitgrößter Verursacher von Treibhausgasemissionen in Deutschland ist der Industriesektor ein entscheidender Faktor für die Erreichung des gesetzlich festgeschriebenen deutschen Klimaschutzziels 2030 und des Ziels der Treibhausgasneutralität 2050. Das Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ soll dazu beitragen, deutsche Industriestandorte klimafreundlich und zukunftsfähig zu entwickeln sowie Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Derzeit stellt die Bundesregierung dafür Fördermittel von insgesamt rund 2 Mrd. Euro aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Mit dem Programm fördert das BMU Projekte in der energieintensiven Industrie, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen, welche nach heutigem Stand der Technik nicht oder nur schwer vermeidbar sind, möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren.
Wer wird gefördert?
Im Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ sind Unternehmen in Branchen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt, die vom Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels erfasst sind und prozessbedingte Emissionen aufweisen. Hierbei handelt es sich um Unternehmen aus den Sektoren Stahl, Chemie, Nichteisen-Metalle, Kalk und Zement sowie aus weiteren energieintensiven Branchen. Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, müssen in Deutschland umgesetzt werden. Konsortien von Unternehmen sind ebenfalls antragsberechtigt. Auch Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen können als Projektpartner eingebunden werden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird als Zuschuss/Investitionszuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung gewährt. Mit der Durchführung des Förderprogramms wurde das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) als Geschäftsbereich der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH vom BMU beauftragt.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Das Antragsverfahren im Förderprogramm verläuft in zwei Stufen. In einer ersten Stufe wird eine Projektskizze eingereicht, die gemeinsam von Fachleuten des KEI und des Umweltbundesamtes (UBA) bewertet wird. Nach positiver Beurteilung erfolgt für die zweite Stufe die Aufforderung zur Erstellung und Einreichung eines formalen Antrags auf Förderung.
Mehr Informationen zum Förderprogramm Dekarbonisierung finden Sie hier.
Ansprechpartner für das BMU-Förderprogramm ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA).
Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)
Karl-Liebknecht-Str. 33
03046 Cottbus
Susanne Baron
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon +49 355 47889-137
E-Mail: susanne.baron@z-u-g.org
Projektbeispiel Dekarbonisierung: Salzgitter Flachstahl GmbH errichtet eine Anlage zur klimafreundlichen Stahlproduktion
Die Anlage der Salzgitter Flachstahl GmbH mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 13 Millionen Euro soll innerhalb der nächsten zwei Jahre in Betrieb gehen und zeigen, wie die sukzessive Umstellung eines integrierten Hochofenwerks auf die CO2-arme Stahlerzeugung erfolgen kann. Mit dem von der Salzgitter AG entwickelten Verfahren wird die konventionelle Roheisengewinnung im Hochofen auf die emissionsarme Direktreduktion umgestellt. Beim Einsatz von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien wird so die Herstellung von grünem Stahl ermöglicht. Innovative Projekte wie dieses sollen auch als Vorbilder dienen und als Multiplikatoren auf die ganze Branche ausstrahlen
(Quelle: Presseinformation des KEI – Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien)
Schlagworte
CO₂-EmissionKlimaschutzStahlindustrie