Gutes Licht bringt Sicherheit: Tipps zur richtigen Beleuchtung von Arbeitsstätten
Um ihre Aufgaben sicher und effizient erfüllen zu können, brauchen Beschäftigte eine gute Beleuchtung am Arbeitsplatz. So werden Gefahren schneller erkannt und Unfälle vermieden. Licht steuert aber auch die Produktion von Hormonen im Körper und beeinflusst damit die Leistungsbereitschaft und die Leistungsfähigkeit. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten daher Wert auf ein ausgewogenes Beleuchtungskonzept im Betrieb legen. Worauf es dabei ankommt, erklärt Torsten Köppen, Aufsichtsperson bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM).
Unterschiedliche Beleuchtungsanforderungen
Bei der Planung, Realisierung und Bewertung einer Beleuchtungsanlage müssen lichttechnische Gütemerkmale wie Tageslichtanteil, Lichtrichtung, Lichtfarbe, Beleuchtungsniveau, Farbwiedergabe, Flimmerfreiheit und die Begrenzung von Blendung berücksichtigt werden. Mindestanforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten ergeben sich aus den Anhängen 1 und 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung“. „Das Umsetzen der Anforderungen an die Beleuchtung kann sich je nach Arbeitsbereich und Tätigkeit auf den ganzen Arbeitsraum, den Arbeitsplatz oder lediglich eine Teilfläche beziehen“, sagt Torsten Köppen. Damit kann es innerhalb einer Halle oder eines Raumes ganz unterschiedliche Beleuchtungsanforderungen geben.
Durch fachgerechte Planung Fehler vermeiden
Beleuchtungsanlagen sind durch eine fachkundige Person unter Beachtung der Anforderungen der ASR A3.4 und der EN 12464-1 „Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen“ zu planen. In den Planungsunterlagen werden das Beleuchtungskonzept sowie alle Berechnungen und Angaben dokumentiert. Darin werden auch die tatsächlichen Betriebsbedingungen, die Einfluss auf die Qualität der Beleuchtung haben, berücksichtigt.
„So können Fehler frühzeitig erkannt und korrigiert werden“, sagt Köppen. Dazu gehören beispielsweise Leuchten über Maschinen oder Arbeitsplätzen, die ungünstig positioniert sind oder Behinderungen durch Einbauten an der Decke. Während und nach der Errichtung der Beleuchtungsanlage sind die festgelegten Planungsparameter regelmäßig zu kontrollieren und die Wirksamkeit der Beleuchtungsanlage ist nachzuweisen.
Die DGUV Information 215-210 „Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten“ enthält weitere Informationen zum Thema.
(Quelle: Presseinformation BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall)