Entwurf Richtlinie DVS 2205-2 „Berechnung von Behältern und Apparaten aus Thermoplasten – Stehende runde, drucklose Behälter“
Mit Ausgabedatum September 2019 hat der DVS neue Entwürfe für die Richtlinie DVS 2205-2 „Berechnung von Behältern und Apparaten aus Thermoplasten – Stehende runde, drucklose Behälter“ und deren Beiblätter 2, 4, 5,7,9 und 11 veröffentlicht. Die Einspruchsfrist zu den Dokumentenentwürfen endet am 30. November 2019.
Die Richtlinie DVS 2205-2 beinhaltet Konstruktions- und Berechnungsregeln für stehende, zylindrische, werksgefertigte Flachbodenbehälter aus thermoplastischen Kunststoffen, insbesondere Polyvinylchlorid (PVC), Polypropylen (PP), Polyethylen (PE) und Polyvinylidenfluorid (PVDF).
Der zylindrische Mantel mit durchgehend gleicher oder abgestufter Wanddicke kann aus Tafeln zusammengeschweißt sein, aus einem Wickelrohr oder einem extrudierten Rohr bestehen. Neben hydrostatischen Belastungen sind kurzzeitig und langzeitig wirkende Drücke zu berücksichtigen.
Übersicht über das Inhaltsverzeichnis der Richtlinie 2205-2 (Auszug):
- Geltungsbereich
- Berechnungsgrößen
- Belastungen
- Standsicherheitsnachweise
Neben dem Entwurf für die Richtlinie selbst, sind auch Entwürfe für folgende Beiblätter veröffentlicht worden:
Beiblatt 2: Auffangvorrichtungen
Beiblatt 4: Flachbodenbehälter im Erdbebengebiet
Beiblatt 5: Standzargenbehälter im Erdbebengebiet
Beiblatt 7: Ringgestützter Kegelboden
Beiblatt 9: Parallelgestützter Schrägboden
Beiblatt 11: Berechnung von Behältern und Apparaten aus Thermoplasten- Stehende runde, drucklose Behälter Behälter ohne Kippsicherung im Erdbebengebiet
Die Entwurfsdokumente sind im DVS-Regelwerksportal hinterlegt und können dort bis zum 30. November 2019 kommentiert werden. Die Direktlinks zu den jeweiligen Dokumenten haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.
Entwurf Richtlinie DVS 2205-2, Beiblatt 2, Beiblatt 4, Beiblatt 5, Beiblatt 7, Beiblatt 9 und Beiblatt 11.
Schlagworte
ApparatebauBehälterbauBerechnungKunststoffeThermoplaste