Neuerung für Sicherheitsdatenblätter: Daten zu Staubexplosionen nötig
Die EU-Sicherheitsdatenblätter (SDB) erfordern künftig auch Angaben zur Gefahr von Staubexplosionen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat einen Dokumentenentwurf veröffentlicht, der wesentliche Änderungen für die SDB vorsieht. Die neuen Regeln treten zum 1. Januar 2021 in Kraft. Sicherheitsexperten der DEKRA erinnern Unternehmen daran, ausreichend Zeit zur Umstellung einzuplanen.
Die Hersteller von Chemikalien müssen die neuen Vorschriften nicht nur für neue Produkte anwenden, sondern auch die Daten für bestehende Produkte aktualisieren. Die Verordnung Nr. (EU) 2020/878 zur Änderung der REACH-Verordnung gibt vor, dass ab dem 1. Januar 2021 alle neuen Sicherheitsdatenblätter den Regeln entsprechen müssen. Für existierende SDB gilt eine zweijährige Übergangsfrist. Bislang war gemäß REACH lediglich vorgeschrieben, die Entzündlichkeit von Gasen und Dämpfen anzugeben.
Die Daten für explosionsfähige Staub-Luft-Gemische zu ermitteln, erfordert viel Zeit und Expertise. Eine Voraussetzung dafür ist die fachgemäße Planung der nötigen Untersuchungen, um die neuen Anforderungen des Abschnitt 9.2.2. in REACH Anhang II zu erfüllen. DEKRA-Experten begleiten Unternehmen durch die Testprozeduren und führen die erforderlichen Prüfungen in den eigenen DEKRA Labors für Explosionsschutz durch.
Zusätzliche Informationen:
https://www.dekra.de/de/sicherheitsdatenblaetter-und-produktkennzeichnung/
https://www.dekra.de/de/brenn-und-explosionskenngroessen-von-staeuben/
(Quelle: Presseinformation der DEKRA)
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ArbeitssicherheitChemikalienSchutzSicherheitStaub