Unterweisungen im Betrieb: neue Podcast-Folge bietet umfassendes Wissen
Unterweisungen begleiten Unternehmerinnen, Unternehmer, Führungskräfte sowie alle Beschäftigten in Betrieben ihr ganzes Arbeitsleben lang. Denn: Jeder und jede Beschäftigte muss unterwiesen werden – vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich. Wer wen unterweisen muss, zu welchen Themen unterwiesen werden soll und was genau das Ziel einer solchen Unterweisung ist, erklärt Torsten Welz, Aufsichtsperson bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), in einer neuen Folge des BGHM-Podcasts „Hör-Schutz“. Zudem gibt der Fachmann Hörerinnen und Hörern nützliche Tipps und Best-Practice-Beispiele an die Hand.
Kurze Gespräche mit klarem Ziel
„Unterweisungen sind ein fester Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und dienen der Vermittlung von Informationen, Weisungen und Fähigkeiten für sichere und gesunde Arbeit“, sagt Torsten Welz. Als Aufsichtsperson der BGHM ist er regelmäßig in Betrieben vor Ort und berät in Sachen Arbeitsschutz. Die Unterweisung ist dabei nicht nur ein gesetzlich vorgeschriebenes, sondern vor allem ein wirksames Instrument. Das Ziel: Unterweisende thematisieren mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz und sensibilisieren Beschäftigte somit dafür. Zudem geben sie ihnen Schutzmaßnahmen an die Hand, die dazu dienen, die Gefährdungen zu minimieren und sich sicherheitsgerecht zu verhalten.
Wie Unterweisungen gut geplant und vor allem wirksam durchgeführt werden können, erklärt Welz ebenfalls in der neuen Podcast-Folge: „Es bringt wenig, wenn ich ein Mal im Jahr die große Unterweisungskeule schwinge und alle Themen in einer Stunde abhandele.“ Ein entscheidendes Merkmal einer Unterweisung sei, dass die Themen möglichst anschaulich vermittelt werden. Es sei wesentlich wahrscheinlicher, dass jemand Schutzmaßnahmen im Gedächtnis behalte, wenn er oder sie diese beispielsweise in einem Film sehe oder gar üben könne. „Man spricht hier von der Behaltenswahrscheinlichkeit. Bei einem reinen Vortrag liegt diese nur bei 20 Prozent. Kann ich aktiv werden, liegt sie bei 90 Prozent.“
Unterweisungen als Kreislauf für sichere und gesunde Arbeit
Ob Unterwiesenes in der Praxis umgesetzt werde, kann laut Welz nur im betrieblichen Alltag kontrolliert werden. Wobei der Fachmann besonderen Wert auf Glaubwürdigkeit legt: „Meine Leute merken, ob mir wirklich etwas daran liegt, dass sie gesund und sicher arbeiten, oder ob ich nur kontrolliere um der Kontrolle willen.“ Es sei eine Kunst, der Kontrollpflicht nachzukommen, auch mal nachzufragen, warum Unterwiesenes nicht umgesetzt wird, und gleichzeitig mit den Beschäftigten auf Augenhöhe und wertschätzend ins Gespräch zu kommen. Weitere Infos, zum Beispiel zu den Vor- und Nachteilen digitaler Unterweisungen, praktische Tipps, absolute No-Gos und welche Unterstützung die BGHM bei Unterweisungen bietet, erläutert Torsten Welz in der neuen Podcast-Folge, die unter www.bghm.de/podcast zu finden ist.
(Quelle: Presseinformation der Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
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