Updates in der DIN EN ISO 12814-Reihe „Schweißverbindungen – thermoplastische Kunststoffe“
Im März 2021 sind die Normenteile -2 und -8 der DIN EN 12814 „Prüfen von Schweißverbindungen aus thermoplastischen Kunstoffen“ in neuer Fassung erschienen. Die neuen Dokumente betreffen den Zugversuch und die Anforderungen.
DIN EN 12814-2 „Prüfen von Schweißverbindungen aus thermoplastischen Kunststoffen – Teil 2: Zugversuch“
Diese Norm legt Maße, Probenahmeverfahren und Vorbereitung der Zugproben sowie Durchführungsbedingungen für Zugversuche rechtwinklig zur Schweißnaht fest, um den Kurzzeit-Schweißfaktor zu bestimmen.
Ein Zugversuch kann in Verbindung mit anderen Prüfungen (z. B. Biegeversuch, Zeitstand-Zugversuch, makroskopische Prüfung) angewendet werden, um das Betriebsverhalten von Schweißverbindungen aus thermoplastischen Kunststoffen zu beurteilen.
Der Zugversuch ist unabhängig vom angewendeten Schweißverfahren anwendbar auf geschweißte Halbzeuge, die aus gefüllten oder ungefüllten, nicht aber aus verstärkten thermoplastischen Kunststoffen bestehen.
Diese Neufassung der Norm ersetzt die Vorgängerversion vom März 2000.
Im Vergleich zum Vorgängerdokument wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Die ISO 5893 und die ISO 13953 wurden als undatierte Verweisung aufgenommen und ein neuer Anhanges A zur Beschreibung der Probengeometrie für Überlappverbindungen ergänzt.
Aus dem Inhalt (Auszug):
- Anwendungsbereich
- Normative Verweisungen
- Begriffe, Symbole und Abkürzungen
- Kurzbeschreibung der Prüfung
- Probenahmeverfahren
- Maße der Proben
- Entnahme der Proben
- Mechanische Prüfung
- Prüfeinrichtung
- Bestimmung des Kurzzeitzug-Schweißfaktors
- Prüfbericht
- Anhang A (informativ): Zugprobe für Überlappverbindungen
- Anhang B (informativ): Empfohlene Prüfgeschwindigkeiten für einige thermoplastische Kunststoffe
- Anhang C (normativ): Gekerbte Zugprobe
DIN EN 12814-8 „Prüfen von Schweißverbindungen aus thermoplastischen Kunststoffen – Teil 8: Anforderungen“
In diesem Dokument werden Anforderungen an Prüfungen festgelegt, die an Schweißverbindungen aus thermoplastischen Kunststoffen durchgeführt werden. Die Wahl des zweckmäßigen Prüfverfahrens ist entsprechend der jeweiligen Ausführung und Anwendung zu treffen. Die Prüfergebnisse sind von den Herstellbedingungen für die Probekörper und von den Prüfbedingungen abhängig. Sie sind deshalb auf das Verhalten der Erzeugnisse oder für die Berechnung einer Konstruktion nur übertragbar, wenn die auftretenden Praxisbeanspruchungen den Prüfbedingungen entsprechen.
Die Neufassung der Norm ersetzt DIN EN 12814-8 Berichtigung 1 vom Januar 2004 und die DIN EN 12814-8 aus dem Dezember 2001.
Im Vergleich zum Vorgängerdokument wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Die nicht mehr verwendete Bezeichnung PVC-RI wurde gestrichen. Die Biegewinkelwerte für PVC-NI wurden durch PVC-U ersetzt und der Weg des Biegestempels für PP-B und PP-H hinzugefügt. Auch der Mindestkurzzeitschweißfaktor für das Extrusionsschweißen von PVC-U hinzugefügt.
Aus dem Inhalt (Auszug):
- Anwendungsbereich
- Normative Verweisungen
- Begriffe, Symbole und Abkürzungen
- Werkstoffe und Eigenschaften
- Zerstörende Prüfverfahren
- Anforderungen
- Allgemeines
- Biegeversuch
- Zugversuch
- Zeitstand-Zugversuch
- Schälversuche
- Makroskopische Untersuchung
- Zugversuch bei tiefen Temperaturen
- Zugversuch an Probekörpern mit Rundkerbe
Schlagworte
FügetechnikKunststoffeNormungQualitätssicherungSchweißtechnikSchweißverbindungenStandardisierung