Web-Seminar
CE-Kennzeichnung im Maschinen- und Anlagenbau
https://www.vdi-wissensforum.de/weiterbildung-maschinenbau/ce-kennzeichnung/Nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG müssen Maschinen und Anlagen ein CE-Kennzeichen erhalten, bevor diese im EWR in den Verkehr gebracht und betrieben werden dürfen. Wesentliche gesetzliche Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung sind die Durchführung einer Risikobeurteilung und Zusammenstellung einer technischen Dokumentation. Sie als Unternehmen können unnötige Kosten sparen, wenn die Überlegungen der Maschinenrichtlinie bereits in die Konstruktions- und Planungsprozesse integriert werden.
Nach dem Seminar wissen Sie,
- wie die CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung und Risikobeurteilung möglichst effizient durchgeführt werden
- wer für die Risikobeurteilung zuständig ist und an wen die Aufgaben delegiert werden können (intern oder extern)
- wer im Industrieanlagenbau für welche Tätigkeiten zuständig ist
- wie Sie Engineering- und Equipmentkosten durch richtlinienkonformes Vorgehen reduzieren können
- welche harmonisierten europäischen Normen bei der Durchführung von Risikobeurteilungen herangezogen werden sollten.
Das Programm im Überblick:
- Grundsätzliche Fragestellungen zur Umsetzung der CE-Kennzeichnung
- Die wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung
- Projektbegleitende Risikobeurteilung alle Beteiligten im Konstruktionsprozess kennen die wichtigsten Richtlinien und Normen für ihren Fachbereich
- Prozessbeschreibungen inkl. Festlegung von Verantwortlichkeiten sind vorhanden
- Wer ist für die Risikobeurteilung zuständig?
- Verantwortlichkeiten der Projektingenieure
- Senken von Engineeringkosten und Ausrüstungskosten durch Risikobeurteilungen
- Zusammenhänge wichtiger Normen für die Durchführung von Risikobeurteilungen:
- EN ISO 12100
- EN ISO 13849-1
- EN 62061
- Wie sicher müssen Maschinen sein? (Wer entscheidet darüber, Entscheidungshilfen)
- Die wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung
- CE in den Konstruktionsabteilungen
- Sicherheitstechnische Anforderungen der Maschinenrichtlinie
- Wie wird eine Risikobewertung durchgeführt?
- Vermeidung teurer bzw. unnötiger Schutzeinrichtungen durch Anwendung von Normen
- Welche Dokumentationen müssen unbedingt vorliegen?
- Checkliste Technische Dokumentation
- Checkliste Betriebsanleitungen
- Unterstützung des sicherheitstechnischen Projektmanagements und der Risikobeurteilung durch ein Software-System
- Systematische Abarbeitung der gesetzlich geforderten Dokumentationspflicht
- Duchführung der Risikobeurteilung anhand einer aktuellen Checkliste nach EN ISO 12100
- Aktualisierung der Richtlinien und Normen per Knopfdruck
- Implementierung von unternehmensspezifischen Daten
- CE-Kennzeichnung beim Umbau von Maschinen
- Abgrenzung zum Bereich Arbeitsschutz
- Hilfestellung bei der Klärung des Begriffs „Wesentliche
Veränderung“- Wann spricht man von einer „Wesentlichen Veränderung“ an einer Maschine oder Anlage?
- Was sind die Konsequenzen die sich daraus ergeben?
- Effizienz in der CE-Kennzeichnung
- Die zwei wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie
- Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Maschinenrichtlinie?
- Wodurch entstehen hohe „CE-Kosten“ und wie können sie reduziert werden?
- Ist es sinnvoll, einen für die CE-Kennzeichnung „Zuständigen“ zu installieren, z.B. einen CE-Koordinator oder CE-Beauftragten?
- Praktisches und systematisches Vorgehen bei der CE-Kennzeichnung
- Beispielhafte Konformitätsbewertung
- Einstufung von Produkten im Sinne der MRL
- Anwendung von Normen und weiterer Richtlinien
- Risikobeurteilung
- Grundsätze für die Integration der Sicherheit (MRL Anh. I (1.1.2))
- Technische Dokumentation und Betriebsanleitung zusammenstellen (Checklisten)
- CE-Zeichen anbringen, Konformitätserklärung oder Einbauerklärung drucken
- CE in den Abteilungen
- Schnittstellen zwischen beteiligten Abteilungen oder Unternehmen
- Klare Regelung der Zuständigkeiten z.B.
- Konstruktion und tech. Redaktion
- Vermeidung von Fehlern an den Schnittstellen
Zielgruppe:
Mit diesen Inhalten richtet sich das Seminar an:
- Konstrukteure und Planer aus den Bereichen des Maschinen- und Anlagenbaus
- Verantwortliche für die sicherheitstechnische Konzeption von Maschinen
- Verantwortliche für den Umbau von Maschinen und Anlagen
- Führungskräfte mit Verantwortung für das sichere Erfüllen rechtlicher Vorgaben im Unternehmen