CE-Kennzeichnung im Maschinen- und Anlagenbau
https://www.vdi-wissensforum.de/weiterbildung-maschinenbau/ce-kennzeichnung/Nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG müssen Maschinen und Anlagen ein CE-Kennzeichen erhalten, bevor diese im EWR in den Verkehr gebracht und betrieben werden dürfen. Wesentliche gesetzliche Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung sind die Durchführung einer Risikobeurteilung und Zusammenstellung einer technischen Dokumentation. Sie als Unternehmen können unnötige Kosten sparen, wenn die Überlegungen der Maschinenrichtlinie bereits in die Konstruktions- und Planungsprozesse integriert werden.
Nach dem Seminar wissen Sie,
- wie die CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung und Risikobeurteilung möglichst effizient durchgeführt werden
- wer für die Risikobeurteilung zuständig ist und an wen die Aufgaben delegiert werden können (intern oder extern)
- wer im Industrieanlagenbau für welche Tätigkeiten zuständig ist
- wie Sie Engineering- und Equipmentkosten durch richtlinienkonformes Vorgehen reduzieren können
- welche harmonisierten europäischen Normen bei der Durchführung von Risikobeurteilungen herangezogen werden sollten.
Die Top-Themen:
- Anforderungen der Maschinenrichtlinie (MRL) in Ihrem Unternehmen mit geringem Aufwand umsetzen
- Erläuterung der rechtlichen Hintergründe der CE-Kennzeichnung
- Überblick über die gesetzlichen Anforderungen an eine Maschine/Anlage
- Stellenwert der relevanten (Sicherheits-)Normen einschätzen und die Normen richtig anwenden
- Den eigenen CE-Prozess definieren und Verantwortlichkeiten im Unternehmen an die richtige Stelle setzen
- CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung und Risikobeurteilung im Maschinen- und Anlagenbau effizient durchführen
Das Programm im Überblick:
- Grundsätzliche Fragestellungen zur Umsetzung der CE-Kennzeichnung
- Die wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung
- Projektbegleitende Risikobeurteilung
- alle Beteiligten im Konstruktionsprozess kennen die wichtigsten Richtlinien und Normen für ihren Fachbereich
- Prozessbeschreibungen inkl. Festlegung von Verantwortlichkeiten sind vorhanden
- Wer ist für die Risikobeurteilung zuständig?
- Verantwortlichkeiten der Projektingenieure
- Senken von Engineeringkosten und Ausrüstungskosten durch Risikobeurteilungen
- Zusammenhänge wichtiger Normen für die Durchführung von Risikobeurteilungen:
- EN ISO 12100
- EN ISO 13849-1
- EN 62061
- Wie sicher müssen Maschinen sein? (Wer entscheidet darüber, Entscheidungshilfen)
- Die wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung
- CE in den Konstruktionsabteilungen
- Sicherheitstechnische Anforderungen der Maschinenrichtlinie
- Wie wird eine Risikobewertung durchgeführt?
- Vermeidung teurer bzw. unnötiger Schutzeinrichtungen durch Anwendung von Normen
- Welche Dokumentationen müssen unbedingt vorliegen?
- Checkliste Technische Dokumentation
- Checkliste Betriebsanleitungen
- Unterstützung des sicherheitstechnischen Projektmanagements und der Risikobeurteilung durch ein Software-System
- Systematische Abarbeitung der gesetzlich geforderten Dokumentationspflicht
- Duchführung der Risikobeurteilung anhand einer aktuellen Checkliste nach EN ISO 12100
- Aktualisierung der Richtlinien und Normen per Knopfdruck
- Implementierung von unternehmensspezifischen Daten
- CE-Kennzeichnung beim Umbau von Maschinen
- Abgrenzung zum Bereich Arbeitsschutz
- Hilfestellung bei der Klärung des Begriffs „Wesentliche Veränderung“
- Wann spricht man von einer „Wesentlichen Veränderung“ an einer Maschine oder Anlage?
- Was sind die Konsequenzen die sich daraus ergeben?
- Effizienz in der CE-Kennzeichnung
- Die zwei wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie
- Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Maschinenrichtlinie?
- Wodurch entstehen hohe „CE-Kosten“ und wie können sie reduziert werden?
- Ist es sinnvoll, einen für die CE-Kennzeichnung „Zuständigen“ zu installieren, z.B. einen CE-Koordinator oder CE-Beauftragten?
- Praktisches und systematisches Vorgehen bei der CE-Kennzeichnung
- Beispielhafte Konformitätsbewertung
- Einstufung von Produkten im Sinne der MRL
- Anwendung von Normen und weiteren Richtlinien
- Risikobeurteilung
- Grundsätze für die Integration der Sicherheit (MRL Anh. I (1.1.2))
- Technische Dokumentation und Betriebsanleitung zusammenstellen (Checklisten)
- CE-Zeichen anbringen, Konformitätserklärung oder Einbauerklärung drucken
- CE in den Abteilungen
- Schnittstellen zwischen beteiligten Abteilungen oder Unternehmen: Klare Regelung der Zuständigkeiten z.B. Konstruktion und tech. Redaktion
- Vermeidung von Fehlern an den Schnittstellen
Im Seminarverlauf ist ausreichend Zeit für Praxiserfahrungen, Fragen und Diskussionen vorgesehen.
Mit diesen Inhalten richtet sich das Seminar in erster Linie an Konstrukteure und Planer aus den Bereichen des Maschinen- und Anlagenbaus, Verantwortliche für die sicherheitstechnische Konzeption von Maschinen, Verantwortliche für den Umbau von Maschinen und Anlagen und an
Führungskräfte mit Verantwortung für das sichere Erfüllen rechtlicher Vorgaben im Unternehmen