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17. – 20.02.2026

Crashkurs: EU-Maschinenverordnung vs. Maschinenrichtlinie

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Web-Seminar

Crashkurs: EU-Maschinenverordnung vs. Maschinenrichtlinie

https://www.vdi-wissensforum.de/weiterbildung-maschinenbau/eu-maschinenverordnung-vs-mrl/

Mit der neuen EU-Maschinenverordnung 2023/1230 werden neue und erweiterte Anforderungen an die Wirtschaftsakteure, insbesondere an den Hersteller, gestellt. Das Ziel dabei: Das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von ausschließlich grundlegend sicheren Maschinen, Anlagen und dazugehörige Produkte. Darüber hinaus schützt die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben den Hersteller vor kostenintensiven Produkthaftungsrisiken im Schadenfall und vor drohenden strafrechtlichen Folgen.

Es ist unerlässlich in Ihrem Unternehmen im Rahmen eines „Compliance Management“ die gesetzlichen Anforderungen zur Maschinensicherheit systematisch umzusetzen. Die korrekte und vollständige Umsetzung muss gegenüber den Märkten und Behörden mit der CE-Kennzeichnung und der EU-Konformitätserklärung bestätigt werden. Nach diesem Seminar sind Sie in der Lage, den gesetzlich geforderten Konformitätsnachweis inklusive der Risikobeurteilung und die Produktdokumentation systematisch und effizient zu erstellen. Sie wissen wie mit relevanten harmonisierten Normen zur Maschinensicherheit umzugehen ist und wie der Spagat zwischen gesetzlichen grundlegenden Sicherheitsanforderungen und den normativen Anforderungen einfach zu schaffen ist.

Die Übergangszeit bis zum 20. Januar 2027 scheint lang. Doch aus den neuen Anforderungen ist eine frühzeitige Vorbereitung unerlässlich, um an diesem Stichtag bereit zu sein.

Das Programm im Überblick:
  • Einführung in die rechtlichen Grundlagen der CE-Kennzeichnung
    • Die europäische Gesetzgebung, Harmonisierungsrechtsvorschriften, EU-Verordnungen
    • Nationale Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten
    • Pflicht zum Konformitätsnachweis und CE-Kennzeichnung
    • Die Rolle der Normen im Bezug zu den EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften (Richtlinien)
  • Anforderungen an den Hersteller und Inverkehrbringer nach der EU-Maschinenverordnung 2023/1230 (EUMV) und der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL)
    • Abgrenzung, Begriffsdefinitionen, vollständige Maschine, unvollständige Maschine, Maschinenanlage Betriebsmittelkonstruktion, Umbauten, Veränderungen
    • Konformitätsnachweis mit Dokumentation (Modul A)
    • Grundlegende Sicherheitsanforderungen
    • Innerbetriebliche organisatorische Anforderungen
    • Lieferung, Übergabe, Inverkehrbringen, Inbetriebnahme, erforderliche Dokumente, Lieferung der Dokumente digital
  • Neue Anforderungen aus der EU-Maschinenverordnung
    • Module zur Konformitätsbewertung (4 verschiedene Module)
    • Neue Anforderungen an Wirtschaftsakteure
    • Neue Anforderungen bei Einfuhr aus Drittstaat (Nicht EU-Staat)
    • Neue Anforderungen an Steuerungen
    • Cyber-Sicherheit
    • Anforderung an Software, Dokumentation, Änderungsnachweis
    • Selbstlernende Maschinen, Künstliche Intelligenz KI
    • Digitale Betriebsanleitung und ergänzende Dokumentation
  • Vorgehensweise bei der Konformitätsbewertung (Modul A) – CE-Kennzeichnung
    • Systemabgrenzung, Zuordnung der gesetzlichen Anforderungen zum jeweiligen Produkt
    • Risikobeurteilung, Gefährdungsanalyse, Dokumentation der Maßnahmen zur Risikominderung, Handhabung von Restrisiken
    • Erstellen der internen Dokumentation (Konformitätsnachweis)
    • Anforderungen an die Betriebsanleitungen und ergänzende technischen Dokumentationen
    • Verfahren bei Einbezug einer „benannten Stelle“
    • Korrekte EU-Konformitätserklärung, EU-Einbauerklärung
  • Systematische Vorgehensweise bei der Risikobeurteilung
    • Systematische Identifizierung der Gefährdungen
    • Qualifizierung und Quantifizierung von Risiken (ISO TR 14121-2)
    • Strukturierung der Risikobeurteilung bei Großanlagen
  • Maßnahmen zur Risikominderung
    • Beseitigung der Gefährdung oder Minderung des Risikos durch inhärent sichere Konstruktion
    • Anwendung von technischen Schutzmaßnahmen
    • Risikominderung durch Benutzerinformation, Warneinrichtungen direkt an der Maschine, korrekte Angabe von Restrisiken mit
    • Warnhinweisen in der Betriebsanleitung
  • Effizienter Umgang mit wichtigen (Sicherheits-)Normen
    • Normenanwendung zur Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen oder Risikominderung
    • Normen zur Maschinensicherheit:
    • EN ISO 12100:2010 Risikobewertung und Risikominderung
    • ISO/TR 22100-1:2021 Beziehung zu ISO 12100 und C-Normen
    • EN ISO 13849-1, EN IEC 62061 „Sichere Steuerungen“
    • EN ISO 20607:2019 „Betriebsanleitung“
    • Effizientes Normenmanagement im Unternehmen
    • Weitere wichtige Normen, Typ B- und C-Normen
  • Risikobeurteilung und „Gefährdungsbeurteilung“ nach dem Inverkehrbringen
    • Risikobeurteilung bei Umbau, Modernisierung, Erweiterung und Ergänzung von Maschinen und Anlagen
    • Feststellen, ob eine „wesentliche Veränderung“ vorliegt, Vorgehen
  • Sicherheitstechnisches Projektmanagement und Dokumentation im Unternehmen
    • Organisatorische Anforderungen aus Vertrag, Lastenheft und Pflichtenheft
    • Ausgaben eines CE-Beauftragten, CE-Koordinator
    • Realistische Betrachtung der Haftung des CE-Beauftragten, Haftungsrisiken und Haftungsvermeidung
  • Korrektes Vorgehen während der Übergangszeit von der Maschinenrichtlinie zur EU-Maschinenverordnung
    • Was heißt „EU-Maschinenverordnung in Kraft, verbindlich anzuwenden ab …“?
    • Vorgehen in der Praxis während der Übergangszeit,
    • Konformitätsnachweis und Konformitätserklärung

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