Fachkraft & Zertifikatsauffrischung für die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen nach DIN 14677-1
https://www.metallportal.de/produkt/fachkraft-feststellanlagen-04-12-24/Feststellanlagen an Brand- und Rauchschutztüren und -toren müssen regelmäßig wiederkehrend durch zertifizierte sachkundige Personen, auf ihre einwandfreie Funktion und auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte, überprüft werden. Dieses herstellerübergreifende, an der täglichen Praxis der Monteure orientierte Seminar vermittelt fundierte Fachkenntnisse für die Wartung und regelmäßige Prüfung von Feststellanlagen. Der Referent gibt einen neutralen Überblick, um so die notwendige Sicherheit zur Erfüllung der verantwortungsvollen Aufgabe als zertifizierte sachkundige Person zu erreichen. Dieses Seminar qualifiziert nicht zur Erstabnahme. Die Erstabnahme darf nur durch Fachkräfte vom Hersteller bzw. Antragstellers der jeweiligen Bauartgenehmigung oder von ihr autorisierten Fachkräften oder von Fachkräften einer vom DIBt im Bauartgenehmigungsverfahren benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Die Inhalte im Überblick:
- Normen und Richtlinien
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der sachkundigen Person
- Pflichten des Betreibers
- Aktuelle Technik und Fachbegriffe
- Mängelbeispiele aus der Praxis
- DIBT-Richtlinien für Feststellanlagen
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / Allgemeine Bauartgenehmigung
- DIN 14677 und DIN 14637
- Bestandteile / Komponenten von Feststellanlagen
- Projektierungsbeispiele von Feststellanlagen
- Montage, Abnahmeprüfung und Kennzeichnung von Feststellanlagen
- Monatliche/ vierteljährliche Prüfung durch eine eingewiesen Person
- Jährliche Prüfung und Wartung von einer Fachkraft oder einer dafür ausgebildeten Person
- Prüfbuch
- Schriftliche Prüfung (bei Erstzertifizierung)
Zielgruppe:
- Sachverständige
- Metallbaumeister/innen
- Metallbautechniker/innen
- Meisterschüler/innen im Metallhandwerk
- Monteure/innen
- zertifizierte sachkundige Personen, die den Sachkundenachweis auffrischen müssen
Anmeldeschluss:
25.11.2024