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02. – 03.04.2025

Produktsicherheitsverordnung und Produkthaftung

online, Internet

Web-Seminar

Die Produktsicherheitsverordnung der Europäischen Union (EU) vom 10. Mai 2023 gilt ab dem 13. Dezember 2024 und löst die Produktsicherheitsrichtlinie vom 3. Dezember 2001 ab. Sie regelt Anforderungen an die Sicherheit von Verbraucherprodukten, wobei die Einhaltung der europäischen harmonisierten Normen die Konformitätsvernutung begründet. Hersteller und andere Wirtschaftsakteure sowie Anbieter von Online-Marktplätzen trifft eine Vielzahl von Pflichten, deren Beachtung von Marktüberwachungsbehörden kontrolliert wird.

Wenn eine Person durch ein fehlerhaftes (unsicheres) Produkt geschädigt wird, kann sie vom Hersteller des Produkts Ersatz des Schadens verlangen. Die EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024 tritt an die Stelle der 1985 erlassenen Richtlinie, die in der Bundesrepublik Deutschland durch das Produkthaftungsgesetz umgesetzt worden ist, und verschärft Voraussetzungen und Folgen der Haftung.

Die neuen EU-Vorschriften sollten für jedes Unternehmen Anlass sein, bestehende Vorkehrungen zu überprüfen und nachzuschärfen, um die Haftung von Unternehmen, Geschäftsleitung und Angestellten auszuschließen. Von zentraler Bedeutung ist die Einrichtung eines Rückruf-Managements, das in behördlichen Leitfäden (nur) kursorisch beschrieben ist. Ein weiteres Element ist die Warenausgangsprüfung hergestellter Produkte sowie die Prüfung zugelieferter (Teil-)Produkte mittels Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204. Schließlich kann auch die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 bei der Verteidigung gegen Ansprüche von Bedeutung sein.

Das lernen Sie in der Weiterbildung:
  • Neue EU-Produktsicherheitsverordnung und EU-Produkthaftungsrichtlinie: Verstehen Sie die Anforderungen sowie deren Umsetzung im deutschen Recht.
  • Verantwortlichkeiten und Haftungsrisiken im Produkthaftungsrecht: Erfahren Sie, welche Pflichten für Hersteller, Wirtschaftsakteure und Online-Anbieter gelten und wie Sie sich rechtlich absichern können, inklusive Rückruf-Management und Qualitätsprüfungen.
  • Praktische Maßnahmen zur Minimierung von Haftungsrisiken: Lernen Sie die Implementierung von Rückrufprozessen, Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 und eines QM-Systems nach DIN EN ISO 9001 kennen.
Für wen ist die Weiterbildung geeignet?
  • Führungskräfte und Mitarbeiter im Qualitätsmanagement
  • Führungskräfte und Mitarbeiter in Forschung und Entwicklung
  • Produktsicherheitsbeauftragte
  • Geschäftsführung / Unternehmensleitung
Das Programm im Überblick:

02.04.2025

  • Begrüßung durch den Referenten
    • EU-Produktsicherheitsverordnung 2023: Inhalt und Unterschiede zur Produktsicherheitsrichtlinie 2001
    • EU-Verordnung und deren Durchführung im deutschen Recht
    • Anforderungen an Produkte (Bedeutung europäischer harmonisierter Normen für die Konformitätsvermutung)
    • Pflichten der Wirtschaftsakteure, insbesondere der Hersteller, und der Anbieter von Online-Marktplätzen (Verfahren zur Gewährleistung der Produktsicherheit, Rückverfolgbarkeit)
    • Marktüberwachung und Schnellwarnsystem Safety Gate
  • EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024: Inhalt und Unterschiede zur Produkthaftungsrichtlinie 1985
    • EU-Richtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht
    • Haftungstatbestand (Produkt, Fehler und Schaden)
    • Haftungsbegrenzung
    • Haftende Person
    • Verjährungs- und Ausschlussfristen
    • Offenlegung von Beweismitteln, Beweiserleichterungen
  • (Deutsches) Produkthaftungsrecht nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) und Strafgesetzbuch (StGB)
    • (Deliktische) Produkthaftung nach §§ 823, 826 BGB, insbesondere Verschulden, Produktbeobachtungspflicht und Verjährung
    • Verantwortlichkeit von Mitgliedern der Geschäftsleitung und Angestellten nach StGB, insbesondere im Fall eines unterlassenen Rückrufs (Lederspray-Entscheidung des Bundesgerichtshofs)

03.04.2025

  • Einrichtung eines Rückruf-Managements
    • Rückrufanzeige nach Durchführungsverordnung (EU) 2024/1435
    • Abhilfemaßnahmen im Fall eines Produktsicherheitsrückrufs
    • Maßnahmen nach dem Leitfaden der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204
    • Warenausgangsprüfung hergestellter Produkte
    • Wareneingangsprüfung zugelieferter (Teil-)Produkte
  • QM-System nach DIN EN ISO 9001
  • Abschließende Worte des Referenten und Ende des Seminars

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