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09.04.2024

Ausschreibung des Umweltmanagement-Preises 2024

Ausschreibung des Umweltmanagement-Preises 2024

Das deutsche Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zeichnen Unternehmen sowie Organisationen einschließlich des öffentlichen Sektors für herausragende Leistungen im Umwelt- und Klimaschutz, in der nachhaltigen Unternehmensführung sowie in der Umweltkommunikation aus. Die Einreichung von Bewerbungen ist bis 28.06.2024 möglich. Die jeweils besten Einreichungen deutscher und österreichischer Organisationen werden am 5. November 2024 in Wien im Rahmen einer Preisverleihung ausgezeichnet.

Der Preis wird in drei Kategorien vergeben:

  1. Beste EMAS-Umwelterklärung
  2. Beste Maßnahme Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
  3. Beste Strategie zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung
1. Beste EMAS-Umwelterklärung

In dieser Kategorie können alle Organisationen Bewerbungen einreichen, die im EMAS-Organisationsregister eingetragen sind. Die Umwelterklärung bzw. der Umweltbericht müssen von einem zugelassenen Umweltgutachter validiert und aktuell sein. Es sollen die Stärken der Umwelterklärung und das Umweltmanagementsystem dargestellt werden. Ferner soll eine Beschreibung der Umweltaspekte und Umweltauswirkungen sowie der Umweltleistung, des Umweltprogramms und der Umweltziele erfolgen. Neben der Qualität der Umweltberichterstattung stehen die grafische Gestaltung und die Nutzung der Umwelterklärung / des Umweltberichts in der Stakeholderkommunikation im Fokus dieser Kategorie.

2. Beste Maßnahme – Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Aktiver Umwelt- und Klimaschutz sind unverzichtbar für zukunftsfähige Organisationen. In dieser Kategorie können alle Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes (auch Klimaanpassung, natürlicher Klimaschutz) eingereicht werden. Dies umfasst etwa Produktionsprozesse, Innovationen (auch systemische) oder die (Weiter-)Entwicklung umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen ebenso wie Maßnahmen der nachhaltigen Infrastruktur (z.B. Gebäude), Beschaffung, Logistik, biodiversitätserhaltende oder –wiederherstellende Maßnahmen. Dabei sind auch organisationsübergreifende Maßnahmen und Kooperationen (z.B. im Rahmen eines Supply Chain Managements) gesucht. Die Projekte oder Maßnahmen sollen bereits umgesetzt und quantitativ oder qualitativ bewertet sein. Ihre Bewerbung einreichen können EMAS-Organisationen, ISO 14001 zertifizierte Organisationen sowie Organisationen, die einen sonstigen standardisierten, extern geprüften Umwelt- oder Nachhaltigkeitsmanagementansatz anwenden.

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3. Beste Strategie zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung

Eine ambitionierte Nachhaltigkeitsstrategie orientiert sich idealerweise an den globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs) und setzt eine klare Verantwortlichkeit der Unternehmensleitung voraus. Sie beschreibt realistische Zielpfade für die Unternehmensentwicklung und beinhaltet ein kontinuierliches Umsetzungsprogramm. Außerdem sind auch hier eine systematische Datenerfassung und -analyse notwendig. In dieser Kategorie können alle Organisationen Bewerbungen einreichen, die über eine veröffentlichte, nachvollziehbare und intern weitergehend gut dokumentierte Nachhaltigkeitsstrategie mit Zielen und Maßnahmenprogrammen verfügen. Die Strategie ist in ein extern geprüftes Umweltmanagement (z.B. EMAS o. ISO 14001) oder einen sonstigen standardisierten Umwelt- oder Nachhaltigkeitsmanagementansatz eingebettet. Es müssen alle Nachhaltigkeitsdimensionen (Ökologie, Ökonomie und Soziales) adressiert sein. Dabei kommt der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens in Bezug auf den Übergang zu einer nachhaltigen und soweit wie möglich klimaneutralen Wirtschaft eine besondere Bedeutung zu.

Bewertungskriterien

ad 1. Beurteilt wird die aktuelle EMAS-Umwelterklärung einer in Deutschland registrierten Organisation. Diese bzw. dieser muss von einem zugelassenen, unabhängigen Umweltgutachter validiert worden sein.

Die Umwelterklärung bzw. der Umweltbericht wird nach folgenden Gesichtspunkten bewertet:

1.1) Umweltmanagementsystem: Klarheit und Bedeutung der Umweltpolitik, strategische Integration von Umweltbelangen in die Geschäftsprozesse, Einhaltung von Rechtsvorschriften, Nachvollziehbarkeit der Aufbau- und Ablauforganisation;
1.2) Umweltaspekte und Umweltauswirkungen: Erfassung, Bewertung, Transparenz der Darstellung, klare Erkennbarkeit der vom Umweltgutachter validierten Inhalte bei Verbindung mit einem Nachhaltigkeitsbericht;
1.3) Umweltleistung, Umweltprogramm und Umweltziele: qualitative und quantitative Erfassung, Kennzahlen, Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit, kontinuierliche Leistungsverbesserung;
1.4) Nutzung der Umwelterklärung in der Kommunikation (intern/extern), Mitarbeiter:inneneinbindung, grafische Gestaltung und Design;

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ad 2. Beurteilt wird eine ausgewählte und bereits umgesetzte Maßnahme oder ein durchgeführtes Projekt der Organisation, das zur Verbesserung des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes beigetragen hat. Dabei kann es sich auch um Maßnahmen der Klimaanpassung oder biodiversitätserhaltende oder –wiederherstellende Maßnahmen handeln. Die entsprechende Umweltleistung muss transparent und nachgewiesen sein.

Folgende Gesichtspunkte sind zu berücksichtigen:

2.1) Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Darstellung der Maßnahme
2.2) Konkretisierung der Maßnahme
2.3) Quantitative und / oder qualitative Verbesserung der Umweltleistung der Organisation oder des Produkts bzw. der Dienstleistung
2.4) Innovationsgehalt: Was ist neu, besonders, einzigartig?
2.5) Nachhaltige Wirkung der Maßnahme auf Geschäftspartner, Lieferketten, Mitarbeiter:innen, sonstige Beteiligte und / oder den Lebensweg von Produkten / Dienstleistungen

ad 3. Beurteilt wird die Nachhaltigkeitsstrategie der Organisation und deren Umsetzung. Voraussetzung ist, dass ein extern geprüftes Umweltmanagement (z.B. EMAS, ISO 14001) vorhanden ist oder ein sonstiger standardisierter Umwelt- oder Nachhaltigkeitsmanagementansatz angewandt wird.

Die Bewertung erfolgt nach den folgenden Kriterien:

3.1) Klar definierte Nachhaltigkeitsstrategie, die realistische Zielpfade für die nachhaltige Unternehmensentwicklung beschreibt, und einen Beitrag in Bezug auf die Ausrichtung des Geschäftsmodells leistet.
3.2) Verankerung der Strategie im Unternehmen (Rolle der obersten Leitung, Festlegung von Verantwortlichkeiten).
3.3) Konsistenter Umsetzungspfad mit definierten Zielen und Zeithorizonten sowie entsprechenden Maßnahmenprogrammen, baut auf systematischer Datenerfassung und -analyse auf, bietet adäquate Antworten auf Anforderungen aus CSRD und Lieferkettengesetzgebung, Vorbildcharakter.
3.4) Über gesetzliche Anforderungen hinausgehend, hohes Ambitionsniveau, erweiterter Wirkungskreis über den eigenen Betrieb hinaus, z.B. durch Einbindung interner und externer Stakeholder.
3.5) Sichtbarkeit der wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte des Unternehmens durch klare Darlegung der Methodik (z.B. doppelte Wesentlichkeit, d.h. Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt- und
Nachhaltigkeitsaspekte ebenso wie Betroffenheit des Unternehmens durch Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte).
3.6) Anwendung zusätzlicher freiwilliger oder verbindlicher Management- und Berichtsstandards für eine nachhaltige Unternehmensführung.

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Das Bewerbungsverfahren

Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die vollständig per E-Mail samt Umwelterklärung bzw. Nachhaltigkeitsbericht und Bewerbungsformular bis Freitag, den 28. Juni 2024, 24:00 Uhr eingegangen sind. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer nimmt die Bewerbungen deutscher Unternehmen und Organisationen entgegen unter:

E-Mail: emas@dihk.de

Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen zur Verfügung:
Maria Svetlichnaia DIHK
Tel. 030/20308-2205 Email: emas@dihk.de

(Quelle: Presseinformation der DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer)

Schlagworte

KlimaschutzNachhaltigkeitNaturschutzUmweltmanagementUmweltschutz

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