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04.07.2021

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation zeigt Ihnen, welche Fähigkeiten und Qualifikationen eine Bewerberin oder ein Bewerber aus dem Ausland mitbringt. In einigen Berufen ist die „volle Gleichwertigkeit“ mit einem deutschen Referenzberuf Beschäftigungsvoraussetzung. Die Anerkennung kann außerdem zu einer erhöhten Motivation führen.

Was ist Berufsanerkennung?

Bei der Berufsanerkennung wird geprüft, ob eine ausländische berufliche Qualifikation einem vergleichbaren deutschen Beruf (sog. Referenzberuf) entspricht. Es wird genau verglichen, ob und wenn ja, welche wesentlichen Unterschiede zwischen der Qualifikation aus dem Ausland und dem deutschen Ausbildungsberuf bestehen. Alle Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss haben das Recht, ihren Berufsabschluss mit einem deutschen vergleichbaren Beruf überprüfen zu lassen. Dies ist unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem aktuellen Wohnsitz und ihrem Aufenthaltsstatus.

In sogenannten reglementierten Berufen ist die Anerkennung ein Muss, um in diesem Bereich zu arbeiten. Dies gilt zum Beispiel bei Pflegeberufen und Meisterinnen und Meister im zulassungspflichtigen Handwerk. Auch wenn eine Fachkraft im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einwandern möchte, ist die Berufsanerkennung immer notwendig (Ausnahme: IT-Berufe). Bei der Berufsanerkennung wird auch berücksichtigt, was die Fachkraft außerhalb ihrer Ausbildung gelernt hat, zum Beispiel Arbeitserfahrung und Weiterbildungen.

Das Anerkennungsverfahren ist dabei ein sehr individuelles Verfahren und kann im Einzelfall sehr unterschiedlich ablaufen. Nutzen Sie daher das bestehende Informations- und Unterstützungsangebot, zum Beispiel Ihrer Berufskammer vor Ort.

Vorteile von Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Durch die Berufsanerkennung erfahren Sie

  • welche Fähigkeiten und Qualifikationen eine Bewerberin oder ein Bewerber aus dem Ausland mitbringt,
  • wie Sie einen ausländischen Abschluss im Vergleich zu einem deutschen Abschluss einordnen können,
  • wie Sie internationale Mitarbeitende sowie Bewerberinnen und Bewerber passgenauer auswählen und einsetzen können. So schafft die Anerkennung beispielsweise die formale Voraussetzung für eine Höherqualifizierung,zum Beispiel für Aufstiegsfortbildungen mit Meister- oder Technikerabschluss.

Ihre Unterstützung bei der Anerkennung der beruflichen Qualifikation ist für Ihre Fachkräfte auch ein Zeichen für die persönliche Wertschätzung. Dies trägt zu einer höheren Zufriedenheit und Engagement Ihrer Mitarbeitenden bei.

Bei der Berufsanerkennung wird geprüft, ob eine ausländische berufliche Qualifikation einem vergleichbaren deutschen Beruf (sog. Referenzberuf) entspricht. - © Foto von Anamul Rezwan von Pexels
Bei der Berufsanerkennung wird geprüft, ob eine ausländische berufliche Qualifikation einem vergleichbaren deutschen Beruf (sog. Referenzberuf) entspricht. © Foto von Anamul Rezwan von Pexels
Wie Sie bei der Berufsanerkennung vorgehen

Als Arbeitgeber haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, das Anerkennungsverfahren zu begleiten und zu unterstützen. Diese sind etwas unterschiedlich je nachdem, ob die Fachkraft sich bereits in Deutschland oder noch im Ausland befindet.

1. Schritt: Beratung nutzen

Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrer Mitarbeiterin oder Ihrem Mitarbeiter, ob eine Berufsanerkennung sinnvoll ist und was ein geeigneter deutscher Berufsabschluss (Referenzberuf) ist. Nehmen Sie hierzu auch Kontakt mit der für die Anerkennung zuständigen Stelle (zum Beispiel Kammer) auf. Hier erhalten Sie fachkundige Unterstützung.

2. Schritt: Die zuständige Anerkennungsstelle finden

Welche Anerkennungsstelle für Ihre Mitarbeiterin oder Ihrem Mitarbeiter zuständig ist, ist abhängig von Beruf und Region. Der Profi-Anerkennungsfinder des Online-Portals „Anerkennung in Deutschland“ führt Sie mit wenigen Klicks zur für die Anerkennung zuständige zuständigen Stelle.

3. Schritt: Unterlagen einreichen

Für den Anerkennungsprozess sind verschiedenen Unterlagen einzureichen. Hierzu gehört zum Beispiel das Abschlusszeugnis der ausländischen Fachkraft und der ausländische Lehrplan in beglaubigter Übersetzung, um die Ausbildungsinhalte mit dem deutschen Berufsbild abzugleichen. Unterstützen Sie ihre Fachkraft bei der Recherche und Übersetzung dieser Unterlagen.

Stehen Sie während des Anerkennungsverfahrens der zuständigen Stelle als Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung. Dies können beispielsweise Fragen zu den praktischen Fähigkeiten Ihrer Mitarbeiterin oder Ihres Mitarbeiters sein.

Die fünf Schritte bei der Berufsanerkennung. - © KOFA
Die fünf Schritte bei der Berufsanerkennung. © KOFA
4. Schritt: Anerkennungsbescheid auswerten und bei Bedarf die Nachqualifizierung unterstützen

In der Regel erhalten Sie spätesten nach drei Monaten den Anerkennungsbescheid. Bei der Anerkennung kann es sein, dass der Fachkraft nur eine „teilweise Gleichwertigkeit“ ihres vorhandenen Abschlusses ausgesprochen wird. In diesem Fall ist eine Nachqualifizierung notwendig, damit die „volle Gleichwertigkeit“ zu einem deutschen Berufsabschluss erreicht wird.

Sie können hier mit einem betrieblichen Praktikum oder einer sogenannten betrieblichen Anpassungsqualifizierung, unterstützen. Welche Qualifikationen in Rahmen der betrieblichen Anpassungsqualifizierung konkret erworben werden müssen, können Sie gemeinsam mit ihrer Berufskammer abstimmen.

Das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ bietet zahlreiche Materialien zur Anpassungsqualifizierung an. Sie finden dort eine Übersicht über Fördermittel für Unternehmen.

5. Schritt: Einwanderung vorbereiten

Auch wenn Ihre gewünschte neue Mitarbeiterin oder Ihr gewünschter neuer Mitarbeiter sich noch im Ausland befindet, können Sie den Berufsanerkennungsprozess unterstützen. Dies ist insbesondere für Fachkräfte aus Drittstaaten entscheidend, da hier die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation Voraussetzung für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland ist.

Hierzu empfiehlt es sich, bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren anzustoßen. Dieses beinhaltet auch die Berufsanerkennung. Stehen Sie sowohl Ihrer Fachkraft als auch der Ausländerbehörde im Verfahren für Rückfragen zur Verfügung.

Was sonst noch für eine erfolgreiche Rekrutierung aus dem Ausland zu beachten ist, erfahren Sie in unser Handlungsempfehlung Internationale Fachkräfte erfolgreich rekrutieren und integrieren.

Wann lohnt sich eine Anerkennung?
  • Sie beschäftigen bereits eine Person mit ausländischem Abschluss als An- oder Ungelernte, wissen aber, dass sie oder er im Ausland bereits einen Berufsabschluss erworben hat.
  • Sie planen, eine Fachkraft mit einem ausländischen Berufsabschluss zu beschäftigen, die sich bereits in Deutschland befindet.
  • Sie möchten eine internationale Fachkraft rekrutieren.
    Dies ist über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz möglich. Für die Einwanderung von Fachkräften aus den meisten Drittstaaten außerhalb der EU ist die Anerkennung des beruflichen Abschlusses Beschäftigungsvoraussetzung (Ausnahme IT-Berufe).
  • Eine (internationale) Fachkraft mit einem anerkannten Berufsabschluss hat sich bei Ihnen beworben. Sie möchten nun wissen, wie Sie den der Gleichwertigkeitsbescheid lesen und bewerten können.

(Quelle: KOFA – Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung)

Schlagworte

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