Förderung der Forschung zur Gesundheit in der Arbeitswelt
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein neues Forschungsförderprogramm ins Leben gerufen, um Forschungsstrukturen im Bereich der Forschung zur Gesundheit bei der Arbeit zu stärken. Mit der Förderrichtlinie zur „Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt“ (FoGA) sollen Projekte mit Bezug zur betrieblichen Praxis, aber auch wissenschaftliche Nachwuchsgruppen sowie Stiftungsprofessuren gefördert werden. Bis zum 31. Januar 2023 können interessierte Institutionen ihr Interesse an einer Förderung bekunden. Am 14. November findet in Berlin eine Auftaktveranstaltung zum FoGA-Programm statt, die von Bundesminister Hubertus Heil eröffnet wird.
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig fundierte Erkenntnisse zur Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt sind. Seit mehreren Jahren sind Strukturdefizite in Forschung und Lehre, aber auch in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erkennbar. Mit der neuen Förderrichtlinie möchten das BMAS und die BAuA den Ausbau der Forschung und Lehre vorantreiben. Dafür ist eine breite Beteiligung verschiedener arbeitsbezogener Disziplinen und Institutionen aus Wissenschaft und Praxis erforderlich.
Die Förderung erstreckt sich auf folgende fünf Handlungsfelder:
- aus der COVID-19-Pandemie lernen für eine zukünftig bessere Vernetzung von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention
- Prävention im Betrieb – das betriebsärztliche Handeln weiterentwickeln
- Präventive Erwerbsverlaufsgestaltung unter Berücksichtigung der Vulnerabilität verschiedener Personengruppen und der Vielfalt der Erwerbsbevölkerung
- Flexibilisierung der Arbeitswelt – Chancen nutzen, Risiken vermeiden
- mit dem Wandel Schritt halten – die wissenschaftliche Methodik fortentwickeln
Die Bundesanstalt unterstützt das BMAS von Beginn an bei der inhaltlichen Schwerpunktsetzung und Ausgestaltung der Förderrichtlinie. Im Zuge der Projektförderung übernimmt die BAuA die fachliche Begleitung geförderter Projektvorhaben.
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte, wissenschaftliche Nachwuchsgruppen sowie Stiftungsprofessuren, die einen Beitrag zu den fünf Handlungsfeldern leisten. Die einzelnen Handlungsfelder werden in Bekanntmachungen sukzessive ausgeschrieben. Die Anträge auf Fördermittel müssen sich auf das jeweilige ausgeschriebene Handlungsfeld beziehen. Der erste Förderaufruf fokussiert die Themen COVID-19-Pandemie und Prävention im Betrieb. Die geförderte Laufzeit beträgt in der Regel drei Jahre für Projekte und Nachwuchsgruppen, bzw. fünf Jahre bei Stiftungsprofessuren.
Alle Details zum Programm „Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt“, zur Auftaktveranstaltung, sowie zum Prozess der Antragstellung inklusive der notwendigen Antragsformulare gibt es hier:
Mehr über das Förderprogramm erfahren
(Quelle: Presseinformation der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA))
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