Mehr Rechtssicherheit beim Planen und Bauen: neue HOAI ab 2021
Der Bundesrat hat gestern dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI – zugestimmt. Im letzten Jahr hatte der Europäische Gerichtshof die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI für unvereinbar mit der Dienstleistungsrichtline erklärt. Die HOAI musste daher angepasst werden.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Ich freue mich, dass der Bundesrat den Weg für eine neue HOAI frei gemacht hat. Wir setzen damit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs um, dass Honorare frei vereinbart werden können. Gleichzeitig kann die HOAI künftig aber weiterhin als Richtschnur für die Ermittlung von Honoraren für Architekten- und Ingenieurleistungen dienen, wenn die Vertragspartner dies wollen. Auch für die Fälle, in denen keine Honorarvereinbarung getroffen wird, schafft die neue HOAI jetzt Rechtsklarheit.“
Die neue Verordnung sieht vor, dass die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen künftig immer frei vereinbart werden können. Die Grundsätze und Maßstäbe der HOAI können von den Vertragsparteien zur Honorarermittlung herangezogen werden. Zur Frage der Höhe der Honorare enthält die HOAI Honorarspannen, die als unverbindliche Orientierungswerte zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen wurde, gilt der sogenannte Basishonorarsatz als vereinbart, dessen Höhe dem bisherigen Mindestsatz entspricht.
Die HOAI beruht auf dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen, das infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs ebenfalls angepasst werden muss. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde heute auch abschließend im Bundesrat behandelt. Die neue Fassung der HOAI wird zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
(Quelle: Presseinformation des BMWi – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)