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28.11.2021

Mit Inklusionsbetrieben den Weg in den ersten Arbeitsmarkt ebnen

Mit Inklusionsbetrieben den Weg in den ersten Arbeitsmarkt ebnen

Menschen mit Behinderungen haben es immer noch schwerer auf dem Arbeitsmarkt als Menschen ohne Behinderungen. Schwerbehinderten Arbeitslosen gelingt es beispielsweise seltener als nicht-schwerbehinderten, eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am dritten Dezember ruft die Bundesagentur für Arbeit (BA) jeden dazu auf, sich aktiv für Inklusion stark zu machen, beispielsweise indem man Inklusionsbetriebe unterstützt.

Inklusionsbetriebe erfüllen einen sehr wichtigen sozialen Auftrag und übernehmen besondere gesellschaftliche Verantwortung: Sie verpflichten sich, zwischen 30 Prozent und 50 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen zu besetzen.

Eva Strobel, Inklusionsbeauftragte der BA macht auf eine rechtliche Neuerung im Vergaberecht aufmerksam: „In diesem Jahr wurden die Möglichkeiten für Bundesbehörden erweitert, Aufträge bevorzugt neben Werkstätten für behinderte Menschen auch an Inklusionsbetriebe zu vergeben. Auch Länderregelungen sehen unterschiedliche Regelungen für eine bevorzugte Vergabe an Sozialunternehmen vor. Damit werden Inklusionsbetriebe unterstützt, Arbeitsmarktbarrieren abzubauen und Menschen mit Behinderungen neue Wege in den ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen.“

Inklusionsbetriebe bieten für Menschen mit Behinderungen Arbeitsplätze mit tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung. Bei REHADAT sind derzeit bayernweit 93 Inklusionsbetriebe aufgelistet, bundesweit sind es 1.007 Inklusionsbetriebe und zugehörige Verbände. Sie sind in vielen Branchen zu finden und bieten vielfältige Produkte und Dienstleistungen, vielfach auch für Bürgerinnen und Bürger. Wer aktiv einen Beitrag zu gelingender Inklusion leisten möchte, kann in seiner Region gezielt nach Inklusionsbetrieben schauen und auch dessen Produkte kaufen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Ein Beispiel für einen Inklusionsbetrieb ist die AfB gGmbH. Sie schafft als Refurbisher durch Aufarbeitung und Verkauf gebrauchter IT- und Mobilgeräte Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung, beispielsweise auch an ihrem Standort in Nürnberg. Rainer Hufer, Niederlassungsleitung bei AfB Nürnberg: „Mir ist es wichtig, alle Beschäftigten so einzusetzen, dass sie sich entfalten können. Das gehört zur Firmenphilosophie bei AfB, wir schauen auf die Stärken nicht auf die Schwächen. Dazu gehört nur ein kleiner Perspektivwechsel: Man darf sich nicht fragen, was einer nicht kann; man muss fragen: Was können die Leute? Was wollen sie? Worin gehen sie auf? Wenn sich unsere Mitarbeitenden wohlfühlen und nicht behindert werden, können sie Leistung bringen. Das gilt übrigens für alle Menschen, egal ob mit Behinderung oder ohne.“

In der Woche des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung veranstalten Arbeitsagenturen und Regionaldirektionen viele Events, in denen sie auf die Arbeitsmarktsituation der Menschen mit Behinderung aufmerksam machen und für diese sensibilisieren wollen. Je nach Pandemiegeschehen in der Region können sie auch virtuell stattfinden.

(Quelle: Presseinformation der Bundesagentur für Arbeit)

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ArbeitsmarktFachkräftemangelFachkräftequalifizierungFachkräftesicherung

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