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31.07.2019

Mitarbeitermotivation durch geförderte Weiterbildung

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Schweissaufsicht aktuell

Mitarbeitermotivation durch geförderte Weiterbildung

Autor: Dipl.-Ing. Markus Marré, Fachverband Metall NRW, Essen


Ein bekanntes Problem im Handwerk sind der Mitarbeitermangel und das Festigen von motiviertem Personal im Unternehmen. Mit dem WeGebAu-Förderungsgesetz wurde in der Vergangenheit viel Unterstützung für Weiterbildungsangebote von Seiten der Agentur für Arbeit geleistet.

Durch die Aufstockung des Budgets für Mitarbeiter-qualifikationen ändert sich jetzt der Name in „Qualifizierungschancengesetz“ und die Förderung ist für alle Mitarbeiter offen. Wir erklären, was das für Sie bedeutet und welche Möglichkeiten sich ergeben.

Bisher ermöglichte das Programm „Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAu) Unternehmen die Förderung einer Weiterbildung für einen ausgewählten Mitarbeiterkreis.

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Das neue „Qualifizierungschancengesetz“ wird künftig mit bis zu 6,2 Milliarden Euro von der Bundesgentur für Arbeit gefördert und ist allen Mitarbeitern zugänglich. Die Förderung richtet sich vor allem an kleine und mittlere Betriebe von zehn bis 249 Beschäftigten und soll insbesondere langjährigen Beschäftigten eine qualifizierte Weiterbildung ermöglichen.

Dies ist vor allem dann interessant, wenn Sie Ihre Mitarbeiter fit für die Zukunft und neue digitale Arbeitsmittel machen möchten.

Die Vorteile, die sich für die Unternehmen dadurch ergeben sind:

  • Motiviertes und wertgeschätztes Personal
  • Positives Arbeitsklima
  • Bindung des Mitarbeiters an das Unternehmen

Die Weiterbildung der Mitarbeiter muss laut Gesetz mindestens vier Wochen oder 160 Unterrichtsstunden betragen. Der Unternehmer erhält eine Förderung der Weiterbildung für den Mitarbeiter und des Weiteren einen Anteil der angefallenen Lohnkosten für den Ausfall im Unternehmen, sofern die Weiterbildungsmaßnahme während der eigentlichen Arbeitszeit besucht wurde.

Je nach Unternehmensgröße unterscheidet sich der prozentuale Zuschuss zur Förderung. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten können sogar mit einem 100 Prozent Zuschuss der Weiterbildungskosten rechnen. Mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeitern bekommen bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten bezuschusst und Unternehmen mit mehr als 250 und unter 2499 Mitarbeiterin immerhin noch ¼ der Kosten. Dazu kommt eine prozentuales Übernahme des Arbeitsentgelts, je nach Unternehmensgröße.

Ist Ihr Mitarbeiter älter als 45 Jahre oder schwerbehindert bekommen sogar alle Unternehmen unter 250 Mitarbeitern bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet.

Grafik zür Witerbilddungsförderung in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße - © Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Der Förderungszuschuss ist von der Unternehmensgröße abhängig. © Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Kontakt:

Ansprechpartner für Rückfragen und Fördervoraussetzungen ist der Arbeitsgeberservice der Agentur für Arbeit der bundesweit unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 4 555520 erreichbar ist.

Schlagworte

FachkräftequalifizierungFörderung

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