Sars-CoV2: Gefährdungsbeurteilung jetzt aktualisieren
Unternehmerinnen und Unternehmer müssen die derzeitige Infektionsgefährdung auch in ihrer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und diese entsprechend aktualisieren. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ihre Mitgliedsunternehmen hin.
Grundsätzlich gilt, dass die von den staatlichen Stellen festgestellte Infektionsgefährdung durch das Coronavirus zugleich auch eine Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ist. Diese Gefährdung wird damit Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt. Die Gefährdungsbeurteilung muss also entsprechend aktualisiert, die Schutzmaßnahmen angepasst und deren Wirksamkeit überprüft werden.
Der kürzlich vom BMAS veröffentlichte Sars-CoV-2-Arbeitsschutzstandard gibt Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern dabei Sicherheit bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Maßnahmen, beispielsweise organisatorische Regelungen zur Minimierung von Kontakten zwischen Beschäftigten.
Praxisnahe und alltagstaugliche Hilfestellungen
Die Handlungshilfen der BGHM zum Schutz vor Coronaviren konkretisieren den Inhalt des Arbeitsschutzstandards branchenspezifisch. Unternehmensverantwortliche finden auf einen Blick den branchenspezifischen Bezug zu der jeweiligen Aussage. Die Handlungshilfen geben damit wichtige Hilfestellungen, um die Schutzmaßnahmen praxisnah und alltagstauglich umzusetzen. Darüber hinaus können in den von den Bundesländern erlassenenVerordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Sars-CoV2) Schutzmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefordert werden, die ebenfalls zu beachten sind.
Die Handlungshilfen können auf der Homepage der BGHM unter www.bghm.de, Webcode 3759 heruntergeladen werden. Die Seite wird kontinuierlich um weitere branchenspezifische Handlungshilfen ergänzt.
(Quelle: Presseinformation der Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
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