Neuer VDI-Richtlinienentwurf zu rechtlichen Aspekten der additiven Fertigung
Additive Fertigungsverfahren bringen nicht nur ungeahnte technische Möglichkeiten mit sich, sondern auch neue rechtliche Fragen. Dabei haben die verschiedenen Schritte in der Fertigung unterschiedliche juristische Aspekte und Fallstricke. Mit Ausgabedatum Januar 2020 hat der VDI einen Entwurf der neuen Richtlinie VDI 3405 Blatt 5.1 veröffentlicht, die sich der Thematik entlang der Prozesskette annimmt und die für jede Stufe typischerweise auftretenden rechtlichen Verantwortungen und Fragestellungen beschreibt.
Zur Klärung der Grundlagen findet sich in der Richtline VDI 3405 Blatt 5.1 auch eine erläuternde Beschreibung der Prozesskette und der Dateiformate und Dateitypen, die den einzelnen Schritten zugeordnet sind. Diese allgemeinen Basisinformationen und das zugleich enthaltene Detailwissen erleichtern auch die Zusammenarbeit von Juristen und Technikern, die beide zu den Zielgruppen der Richtlinie gehören. Juristen erhalten mit der Richtlinie das nötige Know-how zur juristischen Bewertung der technischen Aspekte. Techniker und Planer, Konstrukteure und Dienstleister werden in die Lage versetzt, die rechtliche Tragweite der einzelnen Produktionsschritte zu überblicken und zudem rechtskonforme Verträge zu gestalten.
Anwendungsbereich der VDI 3405 Blatt 5.1 sind die rechtlichen Implikationen in der additiven Fertigungstechnik. Die Richtlinie beinhaltet grundlegende Informationen zum Ablauf von Prozessketten. Sie beschreibt auch das Qualitätsmanagement in der additiven Fertigung. Weitere Teile sind Verträge und Haftung im Zusammenhang mit der additiven Fertigungstechnik. Die Richtlinie behandelt außerdem Fragen des Datenschutzes und des Eigentums an Daten. Ebenfalls wird auf die veränderte Gesetzeslage zum „Reverse Engineering“ eingegangen. Damit zusammenhängend stellt die Richtlinie auch die Rechtspflicht zur Implementierung von technischen Schutzmaßnahmen im Einzelnen vor. Auch die Dokumentation von Prozessen und Prozessschritten in der additiven Fertigung wird näher erläutert.
Herausgeber der Richtlinie VDI 3405 Blatt 5.1 „Additive Fertigungsverfahren – Rechtliche Aspekte der Prozesskette“ ist die VDI-Gesellschaft Produktion und Logistik (GPL). Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gpl@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 30.06.2020.
(Quelle: Presseinformation des VDI Verein Deutscher Ingenieure e. V.)
Schlagworte
3D-DruckAdditive FertigungQualitätsmanagement