Bundestagsbeschluss zum Meisterbrief sendet richtiges Zukunftssignal
Anlässlich der zweiten und dritten Lesung und des Beschlusses des Gesetzentwurfes zur Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Gewerke Mitte Dezember 2019 im Deutschen Bundestag erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Der Bundestagsbeschluss zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken setzt ein kraftvolles, richtiges und notwendiges Signal für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk und stärkt dessen Zukunftsfähigkeit. Mit der Zustimmung zur Wiedervermeisterung wird die Bedeutung des Meisterbriefes als der Spitzenqualifikation im Handwerk ausdrücklich anerkannt und ihr Respekt gezollt.
Das fraktionsübergreifende klare Bekenntnis zum Meisterbrief ist ein wichtiges und starkes Zukunftssignal an Gesellschaft und Verbraucher. Schließlich ist und bleibt der Meisterbrief das Qualitätssiegel, dem Kunden am meisten vertrauen. Und schließlich ist der Meisterbrief die Basis dafür, dass der Wissenstransfer von einer an die nächste Generation nicht abreißt. Er ist das stabile Fundament für die hohe Ausbildungsleistung der Betriebe und damit der Fachkräftesicherung für das Handwerk und andere Wirtschaftsbereiche.
Der Meisterbrief ist der Garant für hochwertige Produktqualität, steigert im Bereich gefahrengeneigter Tätigkeiten den Verbraucher- und Gewährleistungsschutz und schafft die Grundlage für nachhaltiges Unternehmertum im Handwerk. Er trägt zum Kulturgüterschutz bei und ist für Kunden der beste Ausweis für handwerkliches Können.
Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken
Mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken wird erkennbaren Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre wirkungsvoll entgegengetreten, und es werden die Weichen auf Zukunft gestellt.
Das Bekenntnis zum Meisterbrief ist zugleich ein deutliches Zeichen einer stärkeren Wertschätzung für die berufliche Bildung und für unser weltweit geachtetes duales Ausbildungssystem. Wer den Meisterbrief stärkt und in den Rang einer erstrebenswerten und anerkannten Qualifizierung hebt, der schafft damit auch für Jugendliche wieder ein attraktives Bildungsziel auf der Karriereleiter im Handwerk. Das ist zentral, um wieder mehr junge Menschen dafür zu gewinnen, ihren beruflichen Weg im Handwerk zu gehen. Die Meisterqualifizierung eröffnet perspektivisch zudem den Zugang zu unternehmerischer Selbstständigkeit im Handwerk. Die Aussicht, schon früh sein eigener Chef werden zu können, dürfte für viele junge Menschen einen Anreiz darstellen, ihren Meister zu machen. Wir setzen darauf, dass nun auch der Bundesrat dem Votum des Bundestages folgt, damit das Gesetz wie vorgesehen Anfang 2020 in Kraft treten kann.“
Die Wiedereinführung der Meisterpflicht ist für folgende Gewerke vorgesehen:
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter, Orgel- und Harmoniumbauer.
(Quelle: Presseinformation des ZDH – Zentralverband des Deutschen Handwerks)
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