Peter Adrian als Präsident an der DIHK-Spitze bestätigt – Martin Wansleben zum Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer bestellt
Die konstituierende Sitzung der DIHK-Vollversammlung vollendet den Rechtsformwechsel der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).
Die 79 deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs) sind am 24. Januar 2023 in einer Vollversammlung zur konstituierenden Sitzung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) zusammengekommen. Mit diesem formalen Akt ist die Transformation des DIHK e.V. von einem privatrechtlichen Verein in die DIHK als Körperschaft des öffentlichen Rechts abgeschlossen. Dabei wählten die 79 IHKs den Präsidenten der IHK Trier, Peter Adrian, zum ersten Präsidenten der Deutschen Industrie- und Handelskammer. Der 65-Jährige war seit März 2021 bereits Präsident des DIHK.
Auch die Vizepräsidenten Klaus Olbricht, Ralf Stoffels und Klaus-Hinrich Vater wurden in ihren Ämtern bestätigt. Zur neuen Vizepräsidentin wählten die IHK-Vertreterinnen und -Vertreter Kirsten Schoder-Steinmüller. Die 60-jährige Unternehmerin ist ebenfalls ehrenamtlich bereits seit 2017 Präsidentin der IHK Offenbach und seit 2021 zudem Präsidentin des Hessischen Industrie- und Handelskammertages (HIHK). Sie folgt auf die bisherige DIHK-Vizepräsidentin Marjoke Breuning aus Stuttgart, die nicht mehr kandidiert hatte.
Ferner bestellte die Vollversammlung den langjährigen Hauptgeschäftsführer des DIHK e.V., Martin Wansleben, auch zum ersten Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer. Im Anschluss an die Vollversammlung findet am Abend ein Festakt statt, zu dem Bundeskanzler Olaf Scholz als Gastredner erwartet wird. Am Vormittag hatte sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck mit dem DIHK-Präsidium ausgetauscht, in das alle 16 Bundesländer ihre IHK-Vertreterinnen und Vertreter entsenden.
Im Zuge des Rechtsformwechsels sind die IHKs nunmehr gesetzliche Mitglieder der neuen DIHK: Damit ist die DIHK die „IHK der IHKs“. Zum Rechtsformwechsel gehören weitere Veränderungen: So wird ein Rat für Integrität und Schlichtung eingerichtet, welcher sich den Anliegen rund um Transparenz und Minderheitenschutz in der Interessenvertretung annehmen wird. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Beteiligung der Industrie und Handelskammern (IHKs) und ihrer Mitgliedsunternehmen gelegt werden. Die Rechtsaufsicht über die DIHK hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), der Bundesrechnungshof (BRH) kann ihre Wirtschafts- und Haushaltsführung prüfen.
Die DIHK hat die Aufgabe, das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Gesamtverantwortung, die auch Ziele einer nachhaltigen Entwicklung umfassen kann, auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene wahrzunehmen. Darüber hinaus koordiniert und fördert die DIHK das Netz der Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen als Instrument der Außenwirtschaftsförderung. Die DIHK unterstützt die Zusammenarbeit der Industrie- und Handelskammern bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben.
(Quelle: Presseinformation der DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer)