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21.12.2022

Effektiver Einbruchschutz für kleine und mittlere Betriebe

Effektiver Einbruchschutz für kleine und mittlere Betriebe

Winterzeit ist Einbruchszeit – das gilt auch für Unternehmen. Doch viele Betriebe unterschätzen die Gefahr und die Schadensumme, wenn Fenster aufgehebelt, die Betriebseinrichtung beschädigt sowie Bargeld, Waren oder Computer gestohlen wurden. Welche Vorkehrungen Unternehmen treffen sollten, um ihr Einbruchsrisiko zu senken und welche Versicherung im Ernstfall für den Schaden aufkommt, weiß Anja Moritz, Expertin von der Nürnberger Versicherung.

Sicherheitskonzept erarbeiten

Vor allem kleine und mittlere Betriebe denken häufig, dass das Thema Einbruchschutz für sie nicht relevant sei. „Doch auch sie sind ein beliebtes Zielobjekt bei Einbrechern und die hohen Folgekosten, die ein Einbruch meist mit sich bringt, können für sie schnell existenzbedrohend werden“, so Anja Moritz, Expertin von der Nürnberger Versicherung. Daher empfiehlt sie auch kleineren Unternehmen, ein Sicherheitskonzept zu erarbeiten.

Hierbei können sie sich beispielsweise an den Sicherungsrichtlinien für Geschäfte und Betriebe der VdS Schadenverhütung orientieren, die unter shop.vds.de/publikation/vds-2333 zum Download zur Verfügung stehen. Darin finden sich nicht nur Tipps für die Gefährdungsanalyse, sondern auch die entsprechenden konkreten Schutzvorkehrungen. Polizeiliche Beratungsstellen können außerdem unterstützen, indem sie etwa direkt vor Ort Schwachstellen am Gebäude und auf dem Grundstück ermitteln. Dieser Service ist meist sogar kostenlos. Weitere Informationen zu den Beratungsstellen finden Unternehmen unter www.polizei-beratung.de.

Aufrüsten gegen die Einbruchsgefahr

Um sich vor Einbrechern zu schützen, sollten Betriebe unbedingt in den Gebäudeschutz investieren. „Das heißt: Türen, Tore, Fenster – auch Schaufenster – Kellerschächte, Rollläden, Rollgitter und Gittertüren sollten eine entsprechende Widerstandsklasse und hochwertige Schlösser haben. Ist dies nicht der Fall, gilt es, diese dringend auszutauschen“, rät die Expertin der Nürnberger Versicherung. Auch geprüfte Mehrfachverriegelungs- oder Einsteckschlösser können das Einbruchsrisiko senken. „Um eine fachgerechte und professionelle Umsetzung der mechanischen Maßnahmen zu garantieren, sollten Firmen unbedingt einen Fachbetrieb beauftragen“, so Moritz.

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Unterstützung durch technische Maßnahmen

Neben einbruchhemmenden Türen und Fenstern können außerdem technische Maßnahmen eine sinnvolle Ergänzung sein, um die Einbruchsgefahr zu senken. Es gibt mittlerweile auch viele smarte Technologien, die etwa Bewegungsmelder, Überwachungskamera, Alarmanlage und Smartphone miteinander vernetzen. Der Vorteil: Unternehmen können von unterwegs auf Knopfdruck über ihr Smartphone bestimmte Maßnahmen ergreifen, indem sie beispielsweise das Licht einschalten, die Überwachungskamera starten, einen Alarm auslösen oder automatisch die Polizei rufen, falls sich Einbrecher am Gebäude zu schaffen machen. Eine Alternative sind Sensoren, die diese Maßnahmen auslösen, sobald sie aktiviert werden. Bei besonders gefährdeten Betrieben ist eine Einbruchmeldeanlage empfehlenswert, die dann auf ein Wach- und Sicherheitsunternehmen oder die Polizei aufgeschaltet wird.

Mitarbeiter ins Boot holen

Für einen vollumfänglichen Einbruchschutz sollten Betriebe auch ihre Mitarbeiter mit ins Boot holen: Um die gesamte Belegschaft darüber zu informieren, welche Regelungen für die Arbeitsstätte gelten, wie die Technik bedient wird und worauf sie bei Fenstern, Türen und Co. achten müssen, empfiehlt die Expertin der Nürnberger Versicherung, alle Sicherungsmaßnahmen schriftlich festzuhalten und das Dokument an die Mitarbeiter auszuhändigen.

Die folgenden grundlegenden Sicherheitstipps sollte es unbedingt enthalten: Türen immer zweifach abschließen, Fenster nach Betriebsschluss schließen, Schlüssel sicher aufbewahren und Alarmanlage aktivieren – falls vorhanden. Moritz rät zudem, sensible Informationen wie Sicherheitscodes nicht in dem Dokument zu veröffentlichen, sondern diese besser vertraulich zu behandeln.

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Trotzdem nicht im Regen stehen

Müssen Unternehmer morgens feststellen, dass in der Nacht im Betrieb eingebrochen wurde, dann ist das nicht nur ärgerlich, sondern schnell auch mit hohen Kosten verbunden. „Um dann abgesichert zu sein, ist eine Inhaltsversicherung unverzichtbar“, sagt Anja Moritz. „Vor allem kleine und mittlere Betriebe können die Schadensumme häufig kaum stemmen.“ Die Police der Nürnberger Versicherung umfasst nicht nur das Betriebsinventar von der Büroeinrichtung bis zu Arbeitsgeräten sowie Waren und Vorräte, sondern schließt auch Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern, Rollläden, Schutzgittern oder Wänden nach einem Einbruch oder einem Versuch ein. „Sie deckt außerdem bis zu 24 Monate lang die laufenden Betriebskosten, falls es aufgrund gestohlener Arbeitsgeräte oder abhanden gekommener Waren zu Ertragsausfällen kommt“, erläutert die Expertin.

(Quelle: Presseinformation der Nürnberger Versicherung)

 

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