Das Förderprogramm „Ausbildung Weltweit“ öffnet sich für Berufsschulen
Internationale Erfahrung in der Berufsausbildung wird im Handwerk immer wichtiger. Neben Ausbildungsbetrieben und Kammern können seit Januar auch Berufliche Schulen Förderanträge für ihre Auszubildenden und für betriebliches Ausbildungspersonal stellen. Denn im Programm „Ausbildung Weltweit“ gilt eine neue Förderrichtlinie, die den Rahmen für die nächste Programmperiode bis 2024 vorgibt. Sie enthält wesentliche Neuerungen, die das Spektrum von AusbildungWeltweit deutlich erweitern.
Die neue Förderrichtlinie gilt ab sofort. Bis zum 18. Juni 2020 können Anträge für Auslandsaufenthalte zwischen dem 01.10.2020 und 30.09.2021 gestellt werden. Bis 15. Oktober 2020 läuft die Frist für Aufenthalte zwischen dem 01.02.2021 und 31.01.2022.
Die Auslandsaufenthalte müssen betrieblich bzw. praxisorientiert ausgerichtet sein. Hauptsächlich schulisch bzw. unterrichtsbasierte Aufenthalte werden nicht gefördert.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Neben Ausbildungsbetrieben und Kammern können nun auch Berufliche Schulen Förderanträge stellen.
Ausbildungsbetriebe können ab sofort auch dann Förderanträge für ihre Auszubildenden stellen, wenn der Betrieb nicht die Rechtsform einer juristischen Person oder eingetragenen Personenhandelsgesellschaft hat; das Ausbildungsverhältnis muss bei der zuständigen Stelle eingetragen sein. Das betrifft zum Beispiel Ausbildungsbetriebe im Bereich der freien Berufe.
Neben Auszubildenden in bundesrechtlich geordneten Berufsausbildungen (nach BBiG oder HwO) können künftig auch Personen in schulischer beruflicher Erstausbildung nach Landesrecht gefördert werden. Hierzu gehören beispielsweise angehende Staatlich geprüfte Assistenten im kaufmännischen oder technischen Bereich.
Vorbereitende Besuche können ab den Antragsrunden in 2020 auch von schulischem Berufsbildungspersonal genutzt werden.
Die Deckelung der Organisationsmittel entfällt: Für die Organisation der Mobilität wird in den künftigen Anträgen mit einem festen Satz pro teilnehmender Person gerechnet.
Alle Infos zum Programm sowie zum Förderantrag finden Sie hier.
Über das Programm „Ausbildung Weltweit“
Das Programm „Ausbildung Weltweit“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) fördert seit 2017 Auslandserfahrung in der Berufsausbildung über Europa hinaus. Es unterstützt Auslandsaufenthalte für Auszubildende sowie betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder in den Ländern, die nicht über das EU-Programm Erasmus+ abgedeckt sind. Seit 2017 konnten mehr als 1.000 Aufenthalte in über 40 Ländern bewilligt werden. USA, China, die Schweiz und Australien sind häufig gewählte Destination.
Schlagworte
AusbildungAusbildungsförderungNachwuchsförderung