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14.07.2023

Gefährdungen durch Körperzwangshaltung einfach ermitteln

Gefährdungen durch Körperzwangshaltung einfach ermitteln

Um gesundheitliche Gefährdungen am Arbeitsplatz sicher erkennen und beurteilen zu können, haben die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und das Institut Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie (ASER) Leitmerkmalmethoden für alle Arten körperlicher Belastung neu- und weiterentwickelt. In der jetzt erschienenen baua: Praxis „Körperzwangshaltungen“ wird der betrieblichen Praxis die Leitmerkmalmethode für diese Belastungsart mit wichtigen Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt.

Unter Körperzwangshaltungen werden anstrengende Körperhaltungen verstanden, die durch den Arbeitsprozess vorgegeben sind und über einen längeren Zeitraum eingenommen werden müssen. Hierzu zählen beispielsweise kniende oder stark gebeugte Arbeitshaltungen. Diese Zwangshaltungen können zu Muskel- und Skeletterkrankungen des unteren und oberen Rückens, der Schultern, der Oberarme einschließlich des Nackens sowie der Kniegelenke, Beine und Füße führen.

Tätigkeiten mit hohen Belastungen durch Körperzwangshaltungen kommen in verschiedenen Branchen und Berufen vor, Beispiele sind Fliesenlegen, Fließbandarbeit, Deckenmontage, Malerarbeiten, Gurkenernte im Liegen, Arbeiten am Mikroskop oder in Schächten. Mit Hilfe der Leitmerkmalmethode können Gefährdungen durch Körperzwangshaltungen erkannt, ermittelt und bewertet werden.

Vor der Anwendung der Leitmerkmalmethode kann in einem ersten Schritt mit einem Basis-Check und einem Eingangsscreening geprüft werden, ob die Belastungsart überhaupt vorkommt. Ergeben sich dabei Hinweise auf eine erhöhte Belastung durch Zwangshaltungen, können mit der Leitmerkmalmethode wichtige Merkmale (Leitmerkmale) der Belastungsart wie Dauer/Häufigkeit, Körperhaltung und Ausführungsbedingungen genauer erfasst und bewertet werden. Aus den Bewertungen der Leitmerkmale wird dann ein Punktwert berechnet, der einem Risikobereich für das Auftreten von gesundheitlichen Folgen zugeordnet wird.

Das Verfahren orientiert sich dabei an einem Ampelmodell, das von Grün oder „geringe Belastung“ (Überbeanspruchung unwahrscheinlich) bis Rot oder „hohe Belastung“ (körperliche Überbeanspruchung wahrscheinlich) reicht. Daraus leitet sich das weitere Vorgehen nach der Gefährdungsbeurteilung ab, zum Beispiel Maßnahmen zur ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes oder das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge. Die Methode dient als Hilfestellung für betriebliche Praktikerinnen und Praktiker wie Führungskräfte, Arbeitsgestalterinnen und Arbeitsgestalter, Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter, Sicherheitsfachkräfte oder Betriebsärztinnen und Betriebsärzte.

Die baua: Praxis „Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode“ kann im Webshop der BAuA bestellt oder als PDF auf der Internetseite heruntergeladen werden:

Publikation herunterladen

(Quelle: Presseinformation der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Abritsmedizin (BAuA))

Schlagworte

ArbeitsschutzArbeitssicherheitGesundheitsschutzZwangslagen

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