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16.01.2022

Jetzt Fördermittel für Klimaneutralität sichern

Unternehmen machen sich auf den Weg: Jetzt Fördermittel für Klimaneutralität sichern

Deutschland hat sich vorgenommen, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um 65 Prozent zu reduzieren – bezogen auf das Jahr 1990. Spätestens 2045 soll es dann klimaneutral sein. Dazu braucht es die Zusammenarbeit aller Akteure. Und der Druck zur Umsetzung dieser Ziele steigt, nicht zuletzt durch zwei geplante Klimaschutzpakete der Bundesregierung bis Sommer 2022. Unternehmen müssen sich auf den Weg machen, um klimaneutral zu werden. Sie können dabei  von Fördermitteln profitieren.

Klimaneutral, treibhausgasneutral oder CO2-neutral?

Klimaneutralität bedeutet, dass durch einen Prozess oder eine Tätigkeit das Klima nicht beeinflusst wird und bezieht sich auf die Gesamtheit der Treibhausgase, das heißt, es werden entweder keine Treibhausgase in die Atmosphäre abgegeben oder deren Emission wird vollständig kompensiert.  CO2-Neutralität bezieht sich dagegen nur auf Kohlendioxid. Die beiden Begriffe werden häufig synonym benutzt. Das prominenteste Treibhausgas Kohlendioxid trägt erheblich zur Erderwärmung bei. Es entsteht vor allem durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen wie Erdöl, Erdgas oder Kohle. Emissionsintensive Branchen sind in erster Linie Energieerzeugung und die Schwerindustrie, zum Beispiel bei der Herstellung von Stahl und Aluminium. Weitere Treibhausgase sind Methan, Distickstoffmonoxid (Lachgas), Fluorkohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid. Sie haben zum Teil ein erheblich größeres Treibhauspotential (Global warming potential, greenhouse warming potential, GWP) als Kohlendioxid.

Internationale und nationale Vorschriften

Auf europäischer Ebene hat der Green Deal zum Ziel, erneuerbare Energie auszubauen, den Ausstoß von Treibhausgasen (THG) zu verringern und dieEnergieeffizienz zu steigern. Bis 2050 will die EU klimaneutral werden. Das europäische Klimagesetz soll in jedem Mitgliedsstaat gelten. Diese müssen geeignete Maßnahmen ergreifen. Die EU-Kommission überwacht die Fortschritte.

Mit der Änderung des deutschen Klimaschutzgesetzes vom August 2021 hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben für Deutschland verschärft: Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken, Treibhausgasneutralität soll bis 2045 erreicht werden.  Darüber hinaus legen Bundesländer und Kommunen eigene Reduzierungsziele und Termine für die Klimaneutralität fest.

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Was können Unternehmen tun?

Unternehmen, die sich jetzt auf den Weg machen, sind besser gerüstet, wenn zukünftig neue Forderungen an sie gestellt werden wie Standards für Energieeffizienz, Handelssysteme für Emissionen sowie Auflagen für Fördermittel.

Der Weg zur Klimaneutralität führt von Vermeiden über Reduzieren zum Kompensieren beziehungsweise Neutralisieren als Strategie für den unvermeidbaren Rest an Emissionen. Eine systematische Vorgehensweise erleichtert den Wandel: Ein Transformationskonzept muss
laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) mindestens folgende Inhalte haben, um gefördert zu werden:

  • Darstellung des IST-Zustands der Treibhausgas-Emissionen bzw. der Treibhausgas-Bilanz innerhalb der gewählten Bilanzgrenzen
  • Formulierung eines Treibhausgas-Neutralitätsziels bis spätestens 2045
  • Ein längerfristiges (mindestens 10 Jahre nach Antragstellung) und konkretes Treibhausgas-Ziel (SOLL-Zustand) für den oder die betrachteten Standort(e)
  • Maßnahmenplan für die Zielerreichung bzw. die Transformation
  • Einsparkonzept(e) für mind. 1 Vorhaben des EEW-Förderprogramms
  • Verankerung des Transformationskonzeptes in der Unternehmensstruktur
CO2-Bilanz und Carbon Footprint

Eine Treibhausgas- bzw. CO2-Bilanz ist also die Grundlage, um Strategien für die weitere Vorgehensweise festzulegen. Während direkte Emissionen (Scope 1) und indirekte Emissionen aus bezogenem Strom, Dampf, Heizung, Kühlung, u.ä. (Scope 2) recht genau ermittelt werden können, ist es sehr aufwändig, die indirekten Treibhausgas-Emissionen zu erfassen, die aus vor- und/oder nachgelagerten Prozessen entstehen (Scope3), z.B. aus der Anlieferung von Rohstoffen oder der weiteren Verarbeitung  verkaufter Güter.

Der sogenannte Corporate Carbon Footprint (CCF) umfasst die direkten und indirekten Treibhausgas-Emissionen, die durch die Tätigkeit eines Unternehmens freigesetzt werden. Der Product Carbon Footprint (PCF) ermöglicht dagegen die Bewertung der Klimabilanz eines bestimmten Produktes.

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Ein kostenloses Werkzeug ist zum Beispiel ecocockpit der Effizienz-Agentur NRW: Mit der webbasierten Anwendung können Verantwortliche in wenigen Schritten die CO2-Bilanz ihres Unternehmens (CCF) und/oder ihrer Produkte (PCF) erstellen. CO2-Treiber können identifiziert und Maßnahmen zur Reduzierung abgeleitet werden.

Managementsysteme für Energie, Umwelt und Klima

Betriebliches Klimamanagement zielt darauf ab, Emissionen zu erfassen, zu vermeiden und relevante Emissionsquellen am Standort und aus vor- und nachgelagerten Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette zu reduzieren. Eine Norm für ein Klimamanagementsystem gibt es bisher nicht, ein internationaler Standard ISO 14068 „Treibhausgasmanagement und damit verbundene Aktivitäten – Kohlenstoffneutralität“ soll künftig klare Begriffsdefinitionen und Parameter für CO2-Neutralität liefern, Inhalte aus der Spezifikation PAS 2060 sollen übertragen werden.

Derzeit liefern – neben der ISO 14064er-Reihe – PAS 2060 und Greenhouse Gas Protocol nützliche Anleitungen für Bestimmung und Berichterstattung bezüglich Treibhausgasen. Die ISO 14067 legt Anforderungen und Leitlinien für den CO2-Fußabruck von Produkten fest.

Unternehmen, die bereits ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder EMAS unterhalten, haben es leichter. Bereits bestehende Organisations-, Kommunikations- und Kontrollstrukturen schaffen Synergien.  Auch für Nachhaltigkeitsberichte im Rahmen der Beteiligung am DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) wird die Analyse der CO2-Bilanz gefordert.

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Mögliche Fördermittel

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert die Planung und Umsetzung der Transformation zur Treibhausgasneutralität. Gefördert werden Unternehmen aller Branchen und Größen, die Fördersumme beträgt max. 80.000 EUR. Dabei werden für KMU 60 Prozent (sonst 50 Prozent) der Kosten übernommen für:

  • Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen oder mehrere Standort(e) eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi), Bedingung: alle Standorte müssen in Deutschland beheimatet sein.
  • Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen (Klimaschutzmanagement) sowie
  • Kosten für eine unternehmensübergreifende Beratung (z. B. Unternehmen in einer Lieferkette, die im Rahmen eines sogenannten gemeinsamen Konvoi-Verfahrens beraten werden, für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung
    des Transformationskonzepts, und ähnliches.

Eigenleistungen oder Kosten für die Durchführung eines Energieaudits nach den §§ 8 ff. des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) sowie Beratungsleistungen, die bereits im Zusammenhang eines anderen Beratungsförderprogramms des Bundes gefördert werden, sind dagegen nicht förderfähig. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Fazit

Unternehmen müssen den Wandel hin zur Klimaneutralität gestalten und können dabei von  Fördermitteln profitieren. Pioniere haben Vorteile im Wettbewerb: Kunden fordern Verantwortung  für Umwelt- und Klimaschutz und Investitionen sollen nachhaltig sein.

(Quelle: Presseinformation der QUMsult GmbH & Co. KG)

Schlagworte

KlimaneutralitätKlimaschutzTreibhausgase

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