Richtlinie für Geländer und Umwehrungen aus Metall
Der Bundesverband Metall (BVM) hat seine Geländer-Richtlinie aus dem Jahr 2012 komplett überarbeitet und neu aufgelegt. In der Neufassung der Geländer-Richtlinie werden alle relevanten Verordnungen, Normen und technische Empfehlungen im Zusammenhang mit Geländern und Umwehrungen behandelt. Damit ist der ausführende Metallbauer sicher, dass er nichts übersieht.
In der Regel müssen alle frei begehbaren Flächen mit einer Absturzmöglichkeit mit Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz, das heißt mit Geländern oder sonstigen Umwehrungen, ausgestattet sein. Das hört sich einfach an, ist es im Einzelfall aber nicht. Denn es ist eine verwirrende Vielfalt an Bauordnungen und technischen Normen zu berücksichtigen. Je nach Lage des Gebäudes, Höhe und Nutzungsart müssen die Konstruktion und die Statik im Einzelfall stimmen. Extreme Nutzungsanforderungen, wie beispielsweise Fluchtwege, sind ebenso zu bedenken wie die Sicherheit von Kindern. Auch bei einer sich änderndern Nutzung von Gebäuden müssen Geländer und Balkone an diese veränderten Nutzungsanforderungen angepasst werden.
Die Herstellung von Geländern an Treppen und Balkonen werden in Deutschland durch 16 unterschiedliche Landesbauordnungen geregelt. Diese Bauordnungen werden regelmäßig geändert und angepasst. Durch Änderungen bei der Einstufung zu Gebäudehöhen hinsichtlich Windlasten wurden neue Grafiken eingefügt und die Kapitel zu Lastannahmen und Vorbemessung wurden komplett überarbeitet.
Was ist neu?
Die Neuerungen in der überarbeiteten Fassung der Geländer-Richtlinie betreffen hauptsächlich die neuen bzw. teils geänderten Anforderungen aus der Norm EN 1090-2 „Ausführung von Stahlbauten“, der Normenreihe EN 1993 (Eurocode 3) „Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten“, der neuen Normenreihe DIN 18008 „Glas im Bauwesen“, der Ablösung der Bauregelliste durch die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) und der DIN 18065 „Gebäudetreppen“, um nur die wichtigsten zu nennen.
Die neue Richtlinie, an der Metallbauer und die Hersteller von Werkstoffen und Bauteilen aus der Industrie gemeinsam intensiv gearbeitet haben, sorgt dafür, dass Metallbauer, Architekten und Planer mit einem Griff alle Informationen finden, die für die Planung und Ausführung relevant sind, unabhängig davon, in welchem Bundesland gebaut wird. Für die Rechtssicherheit und als Planungshilfe erleichtert dieses Werk nicht nur die Arbeit, sondern ist auch eine gute Gesprächsgrundlage für alle am Bau Beteiligten, um zu attraktiven und vor allem gesetzeskonformen Lösungen zu kommen.
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes Metall, S. Strachalla)
Die Neufassung der Geländer-Richtlinie kann im Onlineshop des Bundesverbandes Metall bestellt werden.
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