Neufassung: Richtlinie DVS 3205: „Röntgenstrahlen an Elektronenstrahlmaschinen“
Der DVS hate eine Neufassung der Richtlinie DVS 3205 „Schutz vor Röntgenstrahlen an Elektronenstrahlmaschinen zur Materialbearbeitung“ veröffentlicht. Das Dokument trägt das Ausgabedatum August 2021 und ersetzt die bis dato gültige Richtlinien-Fassung vom Januar 2017.
Bei der Materialbearbeitung mit Elektronenstrahlen dringen hochbeschleunigte Elektronen in den Werkstoff ein und geben den größten Teil ihrer kinetischen Energie in Form von Wärme ab. Die Restenergie entfällt anteilig auf rückgestreute, durchdringende oder sekundäre Elektronen und auf eine physikalisch unvermeidliche Röntgenstrahlung. Die Röntgenstrahlung ist – wie auch Teilchen- und andere Wellenstrahlungen – biologisch wirksam und für den Menschen schädlich. Da sich bei der Elektronenstrahl-Materialbearbeitung das Entstehen von Röntgenstrahlen nicht vermeiden lässt, wird eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Intensität der Belastung für den Menschen auf einen dem Minimierungsgebot für die Strahlungsexposition nach dem StrlSchG - § 8 „Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung“ entsprechenden Wert zu reduzieren.
Diese Richtlinie informiert daher über Maßnahmen zum Schutz vor Röntgenstrahlen an Elektronenstrahlmaschinen zur Materialbearbeitung insbesondere zum Schweißen, Bohren, Härten und Umschmelzen metallischer Werkstoffe. Außerdem weist die Richtlinie auf die Verantwortung, Ausbildung und den Schutz des Bedien-, Wartungs- und Instandsetzungspersonals hin. Grundlage ist das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung, das zahlreiche Regelungen zusammen führt, die bislang in der früheren Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung von 1960 enthalten waren. Die vorliegende Richtlinie DVS 3205 stellt eine Zusammenfassung der für EB-Bearbeitungsmaschinen
relevanten Bestimmungen dar und enthält keine über diese Unterlagen hinausgehenden Festlegungen.
Inhaltsverzeichnis:
- Anwendungsbereich
- Röntgenstrahlen
- Vorschriften und Maßnahmen für die Inbetriebnahme von Elektronenstrahlmaschinen
- Allgemeines
- Unterlagen für das Genehmigungsverfahren
- Strahlenschutzverantwortliche, Strahlenschutzbeauftragte und sonstige Personen
- Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz, Unterweisung
- Prüfung durch einen Sachverständigen
- Maßnahmen beim Betrieb von Elektronenstrahlmaschinen zur Materialbearbeitung
- Allgemeine Maßnahmen
- Strahlenschutzmaßnahmen
- Kontrollbereich, Überwachungsbereich
- Schrifttum
- Anhang
Die Neufassung der Richtlinie DVS 3205 „Schutz vor Röntgenstrahlen an Elektronenstrahlmaschinen zur Materialbearbeitung“ ist im DVS-Regelwerksportal als PDF-Datei erhältlich. DVS-Mitglieder haben kostenfreien Zugriff auf die Dokumente.
Schlagworte
ArbeitsschutzElektronenstrahlElektronenstrahlmaschinenGesundheitsschutzMaterialbearbeitung