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27.02.2021

Revision der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Revision der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Der Wandel der Arbeitswelt wird maßgeblich durch die Digitalisierung beschleunigt und gestaltet. Mit der Digitalisierung verändern sich nicht nur die Tätigkeiten und Arbeitsabläufe, sondern auch die Arbeitsmittel. In diesem Zusammenhang steht die im Jahr 2015 durch die Europäische Kommission angestoßene Revision der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Die Maschinenrichtlinie regelt grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Maschinen. Ziel der Überarbeitung sind eine bessere Rechtsklarheit und Anwenderfreundlichkeit. Hierbei werden auch neue Technologien berücksichtigt, wie beispielsweise Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit.

Konkret heißt das, dass beispielsweise überall dort, wo Maschinen mit dem Internet verbunden sind auch sichergestellt wird, dass Schadsoftware aus dem Internet die Sicherheit von Maschinen nicht negativ beeinflusst und Personen gefährdet. Neue Technologien, wie Künstliche Intelligenz können auch zu einem Anstieg des Sicherheitsniveaus beitragen. Ein Beispiel aus der Praxis wäre der innerbetriebliche Verkehr von Gabelstablern. Durch den Einsatz von KI könnten Personen zukünftig noch besser erkannt und damit Unfälle vermieden werden.

Staatssekretär Björn Böhning bekräftigt die Wichtigkeit der laufenden Revision: „Die Maschinenrichtlinie klingt zunächst wie ein abstrakter Bestandteil der europäischen Rechtssetzung. Änderungen in der Maschinenrichtlinie werden jedoch für uns alle spürbar sein. Mit der Richtlinie werden Anforderungen an komplexe Maschinen, aber auch an alltägliche Geräte, wie Bohrmaschinen und Stichsägen geregelt. Somit ist die Maschinenrichtlinie gleichermaßen für den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern wie auch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von großer Bedeutung. Daher werden wir uns dafür einsetzen, dass mit der neuen Maschinenrichtlinie die Potenziale der neuen Technologien bestmöglich genutzt werden können, insbesondere mit Blick auf die Sicherheit. Letztendlich werden nur sichere Maschinen am Markt erfolgreich sein.“

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Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für eine neue EU-Maschinenverordnung für Ende März 2021 angekündigt.

Grundsätzlich setzt sich das BMAS dafür ein, dass die Arbeitswelt auch in Zeiten zunehmender Digitalisierung sicher bleibt und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von neuer Technik profitieren, indem letztendlich das Sicherheitsniveau gesteigert wird. Das BMAS hat mit seiner federführenden Zuständigkeit für das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die dazugehörige Neunte Verordnung zum ProdSG (Maschinenverordnung – 9. ProdSV)  bereits im bisherigen Prozess eine aktive Rolle eingenommen. Mit beiden Rechtsvorschriften wird die Maschinenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt.

Da sich das Thema „Künstliche Intelligenz“ nicht nur auf den Sektor „Maschinen“ beschränkt, ist die Europäische Kommission zusätzlich dabei, einen horizontalen Rechtsakt für KI auszuarbeiten. Vor diesem Hintergrund ist für Staatssekretär Björn Böhning wichtig: „Die zeitgleiche Ausarbeitung der zukünftigen Maschinenverordnung und des horizontalen Rechtsaktes für KI bietet die Chance auf einen konsistenten sowie europaweiten Rechtsrahmen. Dies ist besonders wichtig, da Rechtsunsicherheiten sich negativ auf die Sicherheit von Maschinen und uns menschlichen Nutzerinnen und Nutzern auswirken können. In diesem Prozess kommt dem BMAS eine zentrale Rolle zu. Unser Ziel ist und bleibt eine menschenzentrierte Digitalisierung.“

(Quelle: Presseinformation des BMAS –Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Schlagworte

CybersicherheitDigitalisierungKIMaschinenrichtlinie

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