Richtlinienentwurf DVS 2203-4 „Prüfen von Schweißverbindungen an Tafeln und Rohren aus thermoplastischenKunststoffen – Zeitstand-Zugversuch“
Mit Ausgabedatum September 2019 hat der DVS einen neuen Enwturf für die Richtlinie 2203-4 „Prüfen von Schweißverbindungen an Tafeln und Rohren aus thermoplastischenKunststoffen – Zeitstand-Zugversuch“ veröffentlicht. Das Dokument befasst sich mit der Prüfung von Schweißverbindungen an Tafeln und Rohren aus thermoplastischen Kunststoffen durch den Zeitstand-Zugversuch. Die Einspruchsfrist für den Entwurf endet am 30. November 2019.
Zur Beurteilung der Qualität von Schweißverbindungen in Thermoplastkonstruktionen ‒ insbesondere von deren Langzeit-Tragverhalten ‒ hat sich der Zeitstand-Zugversuch in Verbindung mit weiteren Prüfungen bewährt. Für den Zeitstand-Zugversuch liegen umfangreiche Prüferfahrungen bei den Polyolefinwerkstoffen PE und PP (Polyethylen und Polypropylen) sowie für PVC/U (Polyvinylchlorid weichmacherfrei) und PVDF (Polyvinylidenfluorid).
Zeitstand-Zugversuche werden bei Tafel-, Rohr- und Profilhalbzeugen angewendet. Die Zeitstandzug-Schweißfaktoren sowie das Bruchbild geben eine Aussage über die Qualität der Schweißausführung. Die Ergebnisse können für die Bemessung von Schweißkonstruktionen bei statischer Beanspruchung herangezogen werden.
Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis:
- Geltungsbereich
- Versuchsart und -aufbau
- Form und Anzahl der Probekörper
- Versuchsbedingungen
- Durchführung
- Auswertung
- Prüfbericht
- Normen, Richtlinien
Der Richtlinienentwurf ist im DVS-Regelwerksportal einsehbar und kann dort bis zum 30. November 2019 kommentiert werden.
Schlagworte
KunststoffePrüfungSchweißverbindungen