Weiterhin Unterstützung für deutsche Exportwirtschaft in Corona-Pandemie
Die Bundesregierung hat das 5-Punkte Maßnahmenpaket zur Stärkung der deutschen Exportwirtschaft in der COVID-19-Pandemie bis zum 31.12.2021 verlängert. Einige der im Juli 2020 beschlossenen Maßnahmen sollten ursprünglich Ende Juni 2021 auslaufen.
Auch wenn sich die wirtschaftliche Situation in den vergangenen Monaten deutlich verbessert hat, stellt die Corona-Pandemie die Exportwirtschaft weiter vor Herausforderungen. Unternehmen spüren die Belastungen zum Teil zeitverzögert erst jetzt. Zur Unterstützung der deutschen Exportwirtschaft und den dort Beschäftigten ist es daher aktuell weiterhin wichtig, dass die im Juli 2020 beschlossenen Erleichterungen bestehen bleiben.
Das 5-Punkte Maßnahmenpaket zielt im Bereich der Exportkreditgarantien (sogenannte Hermesdeckungen) darauf ab, die Liquiditätssituation von Exporteuren und Importeuren zu verbessern, die Refinanzierungsmöglichkeiten von Banken im Zusammenhang mit Exportgeschäften auszuweiten und die Finanzierung von Auslandsgeschäften zu erleichtern, z.B. durch Erleichterungen bei den Entgeltzahlungen für bestehende Exportkreditgarantien.
Zusätzlich bleibt auch die Antragsgebühr für ein spezielles digitales Angebot für kleinvolumige Exportgeschäfte („Click & Cover Export“) bis Jahresende ausgesetzt, wovon insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren.
Mit Exportkreditgarantien unterstützt der Bund die Finanzierung deutscher Exporte. Das jährliche Deckungsvolumen liegt bei ca. 20 Mrd. Euro. Die Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) werden gegen Zahlung einer risikobasierten Prämie übernommen und sind subsidiär zu privaten Versicherungsangeboten. In herausfordernden Märkten sind sie jedoch oft der Schlüssel dafür, dass ein Export überhaupt zustande kommt.
Weitere Informationen zum 5-Punkte-Maßnahmenpaket finden Sie in der PDF-Datei:
(Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie)
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