Zum Ausbildungsstart: BG BAU unterstützt Unternehmen mit Azubi-Checkliste
Zehntausende junge Leute starten in den nächsten Wochen in ihre Ausbildung. Um Unternehmen des Baugewerbes und der baunahen Dienstleistungen zu unterstützen, bietet die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) eine Checkliste für die Einstellung von Auszubildenden an. Denn: Arbeitsschutz ist wichtig und gilt vom ersten Tag an.
Mit dem Übergang von der Schule in ein Ausbildungsverhältnis beginnt für zehntausende junge Menschen in Deutschland ein neuer Lebensabschnitt. Damit der Start in den Traumberuf von Anfang an ein Erfolg wird, sind Information und Aufklärung über Arbeitsschutz wichtig – gerade in der Bauwirtschaft. Um besonders kleine und mittelständische Unternehmen des Baugewerbes zu unterstützen, bietet die BG BAU eine überarbeitete Checkliste für die Einstellung von Auszubildenden an.
Der Kurzcheck enthält neben allgemeinen Ratschlägen auch konkrete Hinweise zum Arbeitsschutz, darunter zur persönlichen Schutzausrüstung. „Gerade hierbei ist es wichtig, den Jugendlichen von Anfang an mitzugeben, auf welche Details es ankommt: Schutzhelm, S3-Sicherheitsschuhe, Auffanggurt, Schutzbrille, Gehörschutz oder Schutzhandschuhe – sie alle sind nicht nur sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit 'wir vom Bau'. Sie sind Lebensretter und es kommt darauf an, sie richtig zu verwenden“, sagt Frank Werner, stellvertretender Hauptabteilungsleiter Prävention der BG BAU.
„Arbeitsschutz in der Ausbildung und beim Start ins Berufsleben fest in den Alltag zu verankern, ist unserer Berufsgenossenschaft ein zentrales Anliegen“, so Werner: „Auch im neuen Ausbildungsjahr führen wir bundesweit Lärmschutz-Tage und UV-Aktionstage zum Sonnenschutz in überbetrieblichen Ausbildungszentren durch. Dabei sorgen unsere Präventionsberaterinnen und -berater gemeinsam mit den Aufsichtspersonen für Information und Aufklärung von tausenden Auszubildenden.“
Generell gilt in Deutschland: Wer bei einem Unternehmen beschäftigt ist, steht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu brauchen Auszubildende wie auch Beschäftigte weder einen Versicherungsvertrag abzuschließen noch müssen sie namentlich bei der Versicherung angegeben werden. Und Arbeitsschutz gilt für alle Mitarbeitenden gleichermaßen. Einzige Besonderheit bei den Azubis ist der Jugendschutz, dessen zusätzliche Regeln zu beachten sind. Denn viele der neuen Kolleginnen und Kollegen sind noch nicht 18 Jahre alt, wenn sie ihre Ausbildung beginnen.
Außer der neuen Checkliste, die hier als PDF-Datei heruntergeladen werden kann, bietet die BG BAU auch weiteren Service, der Auszubildenden den Start ins Berufsleben erleichtern kann. Dazu gehört etwa die Bausteine-App, in der sich unmittelbar vor Ort auf dem Smartphone leicht verständlich konkrete Arbeitsschutzregeln abrufen lassen. Auch die Social-Media-Kanäle der BG BAU bei Facebook, YouTube oder Instagram vermitteln Arbeitsschutzthemen – von kurzen Videos über interaktive Lernmodule bis zu virtuellen Baustellenbegehung.
(Quelle: Presseinformation der BG BAU)
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