Corona-Krise: Beitragserleichterungen bei Unfallversicherungsträgern
Wie jedes Jahr versenden die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung derzeit Vorschuss- oder Beitragsbescheide an die bei ihnen versicherten Unternehmen und Einrichtungen. Mit den Beiträgen finanzieren sie ihre Leistungen, unter anderem die Ausgaben für Prävention, Renten, Heilbehandlung und Rehabilitation nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten. Da aufgrund der Pandemie derzeit viele Branchen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind, bieten insbesondere die Berufsgenossenschaften den Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, Erleichterungen bei den Beitragszahlungen an. Darauf weist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), hin.
Betroffene Arbeitgeber sollten diesbezüglich nach Erhalt der Bescheide Kontakt mit der Beitragsabteilung ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers aufnehmen.
Der Hauptgeschäftsführer der DGUV, Dr. Stefan Hussy, erklärt hierzu: „Es ist uns bewusst, dass die Beitragsbescheide zu einem Zeitpunkt eintreffen, in dem in vielen Unternehmen Krisenstimmung herrscht. Die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten in der Selbstverwaltung haben daher in den vergangenen Wochen bereits für ihre jeweiligen Branchen gruppenbezogene Lösungen abgestimmt. Die Berufsgenossenschaften verfügen über Regelungen zu Stundungen beziehungsweise Ratenzahlungen, um die akute Belastung so gut wie möglich abzufedern. Mit Blick auf die kommenden Monate prüfen wir zudem Möglichkeiten, um die Belastung so gut wie möglich weiter zu strecken. Hierzu führt die DGUV Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.“
Hier finden Sie Veröffentlichungen einzelner Berufsgenossenschaften zum Thema:
- BG BAU: Stundungsregelung für Beriebe der Bauwirtschaft
- BG Verkehr: Coronakrise: Hilfe für betroffene Unternehmen
- BGHW: Corona-Krise: BGHW plant Ratenzahlung und Stundung
- BG RCI: Die BG RCI unterstützt von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffene Mitgliedsunternehmen: Stundung der Beitragszahlungen möglich
- BGHM: BGHM bietet Zahlungserleichterungen für Mitgliedsbetriebe an
- BG ETEM: BG ETEM will den gesetzlichen Rahmen für die Stundung von Mitgliedsbeiträgen ausschöpfen
- VBG: Informationen zum Beitragsbescheid
(Quelle: Presseinformation der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV)
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