CSRD im Praxistest: Handwerksbetriebe gesucht!
Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) droht auch Handwerksbetrieben, die gar nicht direkt berichtspflichtig sind, neue Bürokratie: Denn sie erreichen Fragebögen von Firmenkunden, Banken oder öffentlichen Auftraggebern, mit denen sie Auskunft über Energieverbräuche oder Nachhaltigkeitsaktivitäten geben sollen. Ein freiwilliger, einheitlicher Berichtsstandard kann hier für Entlastung sorgen. Gemeinsam mit Handwerkskammern und Fachverbänden sucht der ZDH – Zentralverband des Deutschen Handwerks bis zum April Betriebe, die diesen freiwilligen Bericht auf Mittelstands- und Praxistauglichkeit testen.
Durch die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) müssen künftig auch Handwerksbetriebe Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen. Um die Bürokratie in den Betrieben nicht weiter zu erhöhen, müssen Datenerhebungen begrenzt werden.
Aktueller Stand der Gesetzgebung
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist de facto eine Transparenzrichtlinie, mit der Unternehmen, die in den Anwendungsbereich fallen verpflichtet werden, ihre Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele, Nachhaltigkeitsmaßnahmen und -fortschritte zu beschreiben, zu dokumentieren und als Teil des Lageberichts transparent und öffentlich zu machen. Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Umsetzung in nationales Recht muss bis Mitte dieses Jahres (Mitte 2024) erfolgt sein.
Die CSRD selbst formuliert lediglich, welche Unternehmen, ab wann und in welcher Form einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen. Was genau zu berichten ist, darüber enthält die CSRD lediglich grobe Anhaltspunkte. Erst die am 22. Dezember 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlichten branchenübergreifenden EU-Berichtsstandards (ESRS Set 1) geben konkret Auskunft, welche Daten genau offenzulegen sind, um den Berichtspflichten zu genügen.
Was kommt auf die Handwerksbetriebe zu?
Obwohl nur die wenigsten Handwerksbetriebe gemäß CSRD direkt berichtspflichtig sind bzw. werden, erhalten immer mehr Handwerksbetriebe unterschiedlichste Fragebögen von ihren Firmenkunden, Banken oder öffentlichen Auftraggebern, mit denen sie Auskunft über ihre Energieverbräuche oder Nachhaltigkeitsaktivitäten geben sollen. Damit ist genau der Trickle-Down-Effekt eingetreten, vor dem der ZDH seit Beginn der Diskussionen um die Nachhaltigkeitsberichterstattung gewarnt hat.
Eventuell gehören Sie zu den sechs Prozent der Handwerksbetriebe, die zwar nicht der Pflicht zur Berichterstattung unterliegen, aber dennoch bereits mit Fragebögen seitens ihrer Kunden, der Banken oder bei Auftragsvergaben der öffentlichen Hand konfrontiert wurden, in denen Sie Auskunft über Umwelt- und Sozialaspekte sowie zur Unternehmensführung geben sollten. Falls dies der Fall ist, werden Sie festgestellt haben, dass diese Fragebögen sehr unterschiedlich ausfallen, sowohl im Umfang als auch in der Tiefe der gestellten Fragen.
Über die Lieferkette bzw. im Rahmen von Kreditentscheidungen dürfte der Anteil der Handwerksbetriebe, die über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten, über ihre CO2-Bilanz oder über ihre Tätigkeit als Arbeitgeber usw. berichten müssen, in den kommenden Jahren deutlich steigen, obwohl sie gesetzlich dazu nicht verpflichtet wären. Denn tun sie es nicht, laufen diese Betriebe Gefahr, Aufträge zu verlieren oder Darlehen zu deutlich schlechteren Konditionen zu erhalten. Um unter diesen Voraussetzungen den Verwaltungsaufwand für Betriebe zu begrenzen, die zwar nicht berichtspflichtig, aber innerhalb der Lieferkette oder als Kreditnehmer indirekt gezwungen werden, Kennzahlen oder Nachhaltigkeitsaktivitäten offen zu legen, wird auf EU-Ebene an einem freiwilligen Berichtsstandard gearbeitet, der sich an nicht-berichtspflichtige Unternehmen richtet. Mittlerweile liegt ein Entwurf für einen solchen freiwilligen Berichtsstandard (der sog. VSME-Standard, kurz VSME) vor.
Das Ziel des VSME besteht darin, dass nicht-berichtspflichtige Betriebe mit Hilfe dieses Standards ihren Kunden und Kreditgebern genau die Informationen liefern, die diese im Rahmen ihrer eigenen CSRD-Berichtspflicht benötigen und dass der Berichtsaufwand (Zeitaufwand, Beratungskosten) für nicht-berichtspflichtige Handwerksbetriebe somit begrenzt und der Zugang zu Finanzierungen dauerhaft gesichert werden kann.
Um dieses Ziel zu erreichen, muss jedoch sichergestellt sein, dass Handwerksbetriebe diesen freiwilligen Berichtsstandard – VSME – auch verstehen und auf Basis vorliegender Daten erfüllen können. Denn was sich in der Theorie gut anhört, muss noch lange nicht praktikabel sein. Deshalb sucht der ZDH und gemeinsam mit Handwerkskammern und Fachverbänden Handwerksbetriebe, die sich bereit erklären, bis zum 10.04.2024 an einem Praxistest teilzunehmen und somit auch die künftige Rechtsetzung aktiv zu beeinflussen. Testen Sie den VSME und nehmen Sie so aktiv Einfluss auf die letztendliche Ausgestaltung des Berichtsstandards.
Praxistest: Handwerksbetriebe gesucht!
Um den Berichtsaufwand insbesondere der Betriebe zu reduzieren, die von der CSRD zwar nicht direkt betroffen sind, über die Lieferkette oder im Rahmen der Kreditvergabe etc. aber dennoch Nachhaltigkeitsdaten bereitstellen sollen – also Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks – wird auf EU-Ebene an einem einheitlichen Berichtsstandard gearbeitet, den Handwerksbetriebe künftig nutzen könnten. Dieser freiwillige Berichtsstandard (sog. VSME) wurde als Entwurf im Februar 2024 veröffentlicht und soll nun bis 10.04.2024 einem Praxistest unterzogen werden.
Der Feldtest wird durchgeführt, um z.B. herauszufinden:
- wie lange Sie für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes auf Basis des VSME benötigen,
- ob die Fragen verständlich sind
- ob Sie die benötigten Daten überhaupt zur Verfügung haben bzw. auf welchen Wegen Sie sich diese beschaffen müssten
- ob Sie Hilfe bräuchten beim Erstellen des Nachhaltigkeitsberichtes
- welchen Nutzen Sie in der Nutzung des Berichtsstandards sehen, etc.
Für die Erhebung Ihrer Erfahrungswerte bzw. Ihrer Änderungsvorschläge müssen Sie keine betriebsinternen Daten übermitteln, sondern lediglich die Antworten auf o.g. Fragestellungen. Hierfür erhalten Sie einen Auswertungsbogen, den Sie während der Testphase ausfüllen. Während des Bearbeitungszeitraumes können Sie natürlich jederzeit aussteigen. In dem Fall würde der ZDH aber gerne die Gründe erfahren, um auch diese in den Konsultationsprozess einspeisen zu können.
Um Ihnen eine Teilnahme ohne Sprachbarrieren zu ermöglichen, wurden die ursprünglich in englischer Sprache vorliegenden Konsultationsdokumente ins Deutsche übersetzt. Zusätzlich wird Ihnen auf Wunsch eine Betriebsberaterin bzw. ein Betriebsberater an die Seite, gestellte, die/der Sie während der Testphase unterstützt. Und last but not least erhalten Teilnehmer eine spezielle Mailadresse, über die Sie anfallende Fragen stellen können.
Zum Abschluss der Testphase wird der ZDH die von Ihnen übermittelten Hinweise aufbereiten und in einem Abschlussworkshop präsentieren und mit Ihnen diskutieren. So soll sichergestellt werden, dass Ihre Hinweise richtig verstanden wurden und in die weitere Abstimmung des VSME einfließen können.
Interessierte Handwerksbetriebe, die sich am Praxistest beteiligen möchten schicken bitte eine E-Mail an VSME@zdh.de mit folgenden Informationen:
- Anzahl der Mitarbeiter/innen in Ihrem Betrieb (inkl. Inhaber/in)
- Gewerk
- Bundesland und zuständige Handwerkskammer
- Ansprechpartner / Ansprechpartnerin in Ihrem Betrieb inkl. Mailadresse
Nach erfolgter Kontaktaufnahme erhalten Sie eine Antwortmail mit allen weiteren Informationen.
Mehr Informationen finden Sie außerdem hier:
(Quelle: ZDH – Zentralverband des Deutschen Handwerks)
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