Entwürfe für Neufassung der Richtlinienreihe DVS 2201-1 „Prüfen von Halbzeug aus Thermoplasen: Grundlagen ‒ Hinweise“ mit Beiblatt 1-5
Mit Ausgabedatum August 2019 sind Entwürfe für die Neufassung der Richtlinie DVS 2201-1 „Prüfen von Halbzeug aus Thermoplasten“ und deren Beiblätter 1-4 sowie ein Entwurf für das neue Beiblatt 5 erschienen und im DVS-Regelwerksportal eingestellt worden.
Die Richtlinie DVS 2201-1 gibt Verarbeitern von Halbzeugen aus thermoplastischen Kunststoffen Hinweise und Anregungen für das Prüfen der Halbzeuge in der Eingangskontrolle und für die Beurteilung von Qualität und Gebrauchstauglichkeit der Halbzeuge im Hinblick auf die schweißtechnische Praxis. Durch diese Richtlinie werden die hauptsächlich im Apparate- und Rohrleitungsbau eingesetzten Werkstoffe erfasst, die in Beiblatt 1 aufgeführt werden. Diese Werkstoffe besitzen aufgrund ihres molekularen und strukturellen Aufbaus spezifische verarbeitungs- und anwendungstechnische Eigenschaften. Diese Werkstoffeigenschaften sind bei der Anwendung von Halbzeugen aus Thermoplasten, hauptsächlich für tragende Bauteile – besonders bei gleichzeitiger mechanischer, thermischer und chemischer Beanspruchung – zu berücksichtigen.
Beiblatt 1
Prüfen von Halbzeug aus Thermoplasten; Grundlagen – Hinweise: Werkstoffe und Kurzzeichen
Dieses Beiblatt beinhaltet Kurzzeichen und Werkstoffbezeichnungen.
Beiblatt 2
Prüfen von Halbzeug aus Thermoplasten; Grundlagen – Hinweise: Richtlinien mit Zeitstandkennlinien für Rohre
Dieses Beiblatt beinhaltet Werkstoffe und Grundnormen bzw. Richtlinien.
Beiblatt 3
Prüfen von Halbzeug aus Thermoplasten; Grundlagen – Hinweise: Lineare Wärmeausdehnungskoeffizienten
Dieses Beiblatt beinhaltet Werkstoff, Temperaturbereich und Wärmeausdehnungskoeffizienten.
Beiblatt 4
Prüfen von Halbzeug aus Thermoplasten; Grundlagen – Hinweise Halbzeugverhalten bei Warmlagerung
Dieses Beiblatt gibt Hinweise zu Halbzeugverhalten bei Warmlagerung für verschiede Werkstoffe aus Rohre und Tafeln
Beiblatt 5
Temperatur-Zeit-Grenzen der Wärmealterung
Dieses Beiblatt beinhaltet maximale Einsatztemperaturen in °C nach Einsatzdauer in Jahren für verschiedene Werkstoffe
Die Entwurfsfassungen der Dokumente können bis zum 31. Oktober 2019 kommentiert werden.
Schlagworte
HalbzeugeKonstruktionKunststoffThermoplaste