Förderung für digitale Vorhaben
Wer in die digitale Zukunft seines Unternehmens investieren will, kann ab 1. Februar wieder Unterstützung vom Land bekommen. Nach einer zeitweiligen Aussetzung des Programms nimmt die L-Bank, die Staatsbank für Baden-Württemberg, dann erneut Anträge für die „Digitalisierungsprämie Plus“ entgegen.
Gefördert werden Investitionsvorhaben mit einem Volumen von 10.000 bis 120.000 Euro, die für die Umstellung auf digitale Produkte, Dienstleistungen und Prozesse notwendig sind. Dazu gehören sowohl spezielle Hard- oder Software als auch beispielsweise Mitarbeiterschulungen. Die Förderung kann entweder als Tilgungszuschuss für ein Darlehen oder erstmals auch als direkter Zuschuss in Anspruch genommen werden.
„Gerade in der aktuellen Situation ist es wichtig, dass Digitalisierungsmaßnahmen in Unternehmen wieder gefördert werden, daher freuen wir uns über die Neuauflage der Digitalisierungsprämie“, so Jan Benz, Beauftragter für Technologie und Innovation. Wer sich für das Zuschussmodell entscheidet, könne je nach Investitionssumme mit 5.000 bis 12.000 Euro rechnen. Bei den alternativen Tilgungszuschüssen kämen noch drei Prozent on top. „Da-mit ist vielen gerade kleineren Unternehmen sehr geholfen“, so der Berater.
Für die Darlehensvariante gilt: Bei einer Investitionssumme von 10.000 bis 50.000 gibt es einen Tilgungszuschuss von 50 Prozent, maximal jedoch 6.000 Euro. Liegt die Investitionssumme zwischen 50.000 und 120.000 Euro beträgt der Tilgungszuschuss 12 Prozent, maximal aber 12.000 Euro. Zusätzlich erhalten Darlehensnehmer drei Prozent des Bruttodarlehensbetrags, die es bei der Zuschussvariante, die ansonsten die gleichen Konditionen aufweist, nicht gibt.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Geräte, die zur ITK-Grundausstattung gehören, Systeme, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen angeschafft werden, oder Ersatzbeschaffungen ohne wesentlichen Digitalisierungsfortschritt. Übliche Online-Marketing-Maßnahmen oder die Webseitenerstellung ohne gleichzeitige Integration in weitere betriebliche Abläufe gelten ebenfalls nicht als förderfähige Vorhaben. Auch der Besuch von reinen Informations- und Messeveranstaltungen, Eigenleistungen und Personalkosten des geförderten Unternehmens sowie bereits beauftragte Projekte werden nicht in die Förderung einbezogen.
Den Antrag auf einen Zuschuss nimmt die L-Bank direkt entgegen. Tilgungszuschüsse erteilt auf Antrag die Hausbank, bei der das Darlehen aufgenommen wurde.
Weitere Informationen gibt es hier: www.l-bank.de.
Ihr Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Konstanz:
Jan Benz, Beauftragter für Innovation und Technologie
Telefon: 07531/205 428
E-Mail: jan.benz@hwk-konstanz.de
(Quelle: Pressemitteilung der HWK Konstanz)