Ein neues Online-Angebot der BGHM unterstützt Betriebe der Metallbranche bei der Gefährdungsbeurteilung
Ob Kfz-Instandhaltung, Schlosserei oder Holzbau: Jeder Arbeitgeber muss für seine Beschäftigten die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen – so will es der Gesetzgeber. Die Gefährdungsbeurteilung bildet eine zentrale Grundlage, um sicher und gesund zu arbeiten. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen ab sofort noch intensiver dabei, indem sie ihnen eine Online-Anwendung mit branchenspezifischen Vorlagen zur Verfügung stellt.
Gefährdungen schnell erkennen und vermeiden
„Gerade die erste Gefährdungsbeurteilung erfordert einiges an Zeit und Aufwand, da die Gefährdungen ermittelt, beurteilt und die festgelegten Maßnahmen unter anderem dokumentiert werden müssen. All das geht mit unserer Online-Software nun deutlich schneller und einfacher“, sagt Stefan Gros, Leiter Prävention der BGHM. Denn für viele verschiedene Gewerbezweige sind typische Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und Gefährdungen in der Anwendung bereits angelegt. Diese lassen sich individuell erweitern und für das nächste Mal speichern. Über ein Ampelsystem wird sofort klar, in welchen Bereichen alles „im grünen Bereich“ ist und in welchen Handlungsbedarf besteht.
Noch heute anmelden
Egal, ob am PC, Laptop oder Tablet – der Zugriff auf die neue Funktion ist zu jeder Zeit und überall möglich. Informationssicherheit und Datenschutz haben dabei oberste Priorität. Wie Sie die Gefährdungsbeurteilung online nutzen können? Ganz einfach: Dazu wird lediglich ein Zugang zum kennwortgeschützten Online-Bereich „meineBGHM“ benötigt, den Sie sich über ein Online-Kontaktformular unter www.bghm.de (Webcode 2149) anfordern können. Bereits bei „meineBGHM“ angemeldete Unternehmen erhalten automatisch Zugriff auf die neue Anwendung.
Hintergrund: Gefährdungsbeurteilung
Um die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten, ist die Gefährdungsbeurteilung seit 1996 im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Sie stellt eine zentrale Grundlage zur Entscheidung über betriebliche Präventionsmaßnahmen dar und unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer dabei, Risiken in ihrem Betrieb zu erkennen, um Unfällen vorzubeugen und sonstige gesundheitliche Gefahren zu vermeiden.
(Quelle: Presseinformation der BGHM)
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