Kassenführung Teil II: Vorbereitung Kassenprüfung
Damit die Kassennachschau möglichst entspannt abläuft, hat Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, eine Checkliste mit den wichtigsten Dingen erstellt, die für die Kassenprüfung vorbereitet werden können.
Ordnungsgemäße Kassenführung als Grundlage
Damit bei der Kassennachschau keine Probleme auftreten, sollte man, laut Steuerberater Roland Franz, im Alltagsgeschäft Folgendes nicht vergessen:
„Erstellen Sie bei jedem Kassiervorgang einen Bon und bieten ihn dem Kunden an. Führen Sie jeden Tag einen Kassenabschluss durch. Aktualisieren Sie Ihr Kassenbuch täglich. Machen Sie regelmäßig einen Kassensturz, d.h. zählen Sie Ihre Ladenkasse durch (Kassenzählprotokoll). Bewahren Sie Einzelbelege, Buchungsbelege und Tagessummenendbons (Z-Bons) immer vollständig und sortiert auf. Dokumentieren Sie sämtliche Stornos, Retouren, Entnahmen und unbaren Zahlungswege (Kartenzahlungen) auf den jeweiligen Tagessummenendbons. Es besteht zudem eine Belegausgabepflicht: Sie müssen jedem Kunden für seinen Kauf einen Kassenbon ausstellen und anbieten.“
Zum Thema GoBD führt er aus: „Die ,Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff' bestimmen, wie und wie lange Sie Ihre kassenrelevanten Daten aufbewahren müssen. Damit digitale Aufzeichnungen mit elektronischen Registrierkassen nicht manipuliert werden können, gilt, dass diese Kassensysteme mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Alle elektronischen Kassen müssen mit Seriennummer, Anzahl und Art des Gerätes beim Finanzamt angemeldet werden.“
Roland Franz weist eindringlich nochmal darauf hin, dass offene Ladenkassen von einer Kassennachschau nicht ausgenommen sind: „Hier muss manuell ein Kassenbericht geführt werden. Informieren Sie sich, wie eine ordnungsgemäße Kassenführung aussehen muss.“
(Quelle: Presseinformation der Kanzlei Roland Franz & Partner Steuerberater – Rechtsanwälte)
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