Neues DVS-Regelwerk „Fachmann für Kunststofflaminieren und -kleben“
Mit Ausgabedatum Oktober 2024 hat der DVS eine neue Richtlinie DVS 2213-1 „Fachmann für Kunststofflaminieren und
-kleben“ sowie das Beiblatt -1 mit der zugehörigen „Prüfungsordnung für die Prüfung zum Fachmann für Kunststofflaminieren und -kleben“ veröffentlicht.
Richtlinie DVS 2213-1 „Fachmann für Kunststofflaminieren und -kleben“
Diese Richtlinie gilt für die Ausbildung und Prüfung zum Fachmann für Kunststofflaminieren und -kleben. Dieser Qualifikationsnachweis der spezifischen Kenntnisse ist Voraussetzung für leitende und überwachende Tätigkeiten zur Sicherstellung der Qualität von Laminier- und Klebarbeiten von Faserverbundkunststoffen im Behälter-, Apparate-, Kanal- und Rohrleitungsbau, Boots-, Caravan, Fahrzeug- und Rotorblattbau sowie weiterer Bauwerke aus Faserverbundkunststoffen.
Der Fachmann für Laminieren und Kleben soll insbesondere dort tätig werden, wo Auftraggeber oder zuständige Stellen
seinen Einsatz verlangen, bzw. wo hohe Anforderungen an Sicherheit und/oder Belastbarkeit an die Herstellung bzw. Instandhaltung gestellt werden. Ausgehend von den Anforderungen an das Bauteil, erlangt der Fachmann für Laminieren und Kleben die entsprechenden Kenntnisse, die ihn befähigen, die erforderlichen Materialien und Herstellprozesse auszuwählen, um hochwertige Faserverbundstrukturen herzustellen und zu reparieren.
Inhaltsverzeichnis:
- Geltungsbereich und Zweck
- Voraussetzungen
- Profil der Kenntnisse und Fertigkeiten
- Kenntnisse (40 UE)
- Werkstoffe (6 UE)
- Konstruktive Gestaltung und Sandwichkonstruktionen (4 UE)
- Maßnahmen vor dem Laminieren und Kleben (3 UE)
- Handlaminieren und Kleben von faserverstärkten Kunststoffen (7 UE)
- Spanende Bearbeitung von FVK-Bauteilen (2 UE)
- Rohre und Rohrverbindungen aus FVK (2 UE)
- Schadensmechanismen -bilder und -ursachen, Schadensklassifizierung (5 UE)
- Prüfung von Kunststofflaminat- und klebverbindungen (5 UE)
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung (4 UE)
- Technische Regelwerke, gesetzliche Vorschriften (2 UE)
- Praktische Fertigkeiten (36 UE)
- Vorbereitung zum Laminieren und Kleben (8 UE)
- Handlaminierprozess (9 UE)
- Reparatur (8 UE)
- Vakuumverfahren (3 UE)
- Prüfverfahren zur Qualitätssicherung und Bewertung der Ergebnisse (8 UE)
- Kenntnisse (40 UE)
Richtlinie DVS 2213-1, Beiblatt 1 „Prüfungsordnung für die Prüfung zum Fachmann für Kunststofflaminieren und -kleben“
Diese Richtlinie regelt die Prüfung für den Fachmann für Kunststofflaminieren und -kleben nach Richtlinie DVS 2213-1. Die Prüfung wird als Abschluss des speziellen auf diese Prüfung ausgerichteten Lehrgangs an einer von DVS-PersZert anerkannten DVS-Bildungseinrichtung durch die zuständige DVS-Prüfungskommission durchgeführt.
Inhaltsverzeichnis:
- Einleitung
- DVS-Prüfungskommission
- Zusammensetzung
- Beschlussfähigkeit
- Zulassung zur Prüfung
- Durchführung der Prüfung
- Prüfungsergebnis
- Nachprüfung
- Zeugnis
- Widerspruch
Die neue Richtlinie DVS 2213-1 „Fachmann für Kunststofflaminieren und -kleben“ und das Beiblatt 1 „Prüfungsordnung für die Prüfung zum Fachmann für Kunststofflaminieren und -kleben“ sind als PDF-Dateien im DVS-Regelwerksportal hinterlegt. DVS-Mitglieder können die Regelwerke kostenfrei herunterladen:
Schlagworte
ApparatebauBehälterbauBootsbauFachkräftequalifizierungFahrzeugbauFaserverbundwerkstoffeKanalbauKunststoffeKunststoffklebenKunststofflaminierenRohrleitungsbauRotorblattbau