Neufassung: Richtlinie DVS 2207-3 „Schweißen von thermoplastischen Kunststoffen: Warmgaszieh- und Warmgasfächelschweißen von Rohren, Rohrleitungsteilen und Tafeln“
Mit Ausgabedatum Dezember 2019 hat der DVS Neufassungen der Richtlinie DVS 2207-3 „Schweißen von thermoplastischen Kunststoffen: Warmgaszieh- und Warmgasfächelschweißen von Rohren, Rohrleitungsteilen und Tafeln“ sowie von deren Beiblättern 1 bis 3 veröffentlicht. Die Dokumente ersetzten die früheren Fassungen mit Ausgabedatum Juli 2018.
Das Warmgasschweißen ist ein meist handwerkliches Schweißverfahren, das umfangreiche Kenntnisse im Hinblick auf die zu schweißenden Werkstoffe und die Handhabung der Geräte sowie hohe Fertigkeiten in der Ausführung voraussetzt. Die Qualität der Schweißverbindungen beim Warmgasschweßen ist außerdem abhängig von der Eignung der verwendeten Materialien, der Qualität der Schweißgeräte sowie von der Einhaltung der Schweißrichtlinien und der Schweißparameter. Die Schweißnähte können durch zerstörungsfreie und zerstörende Verfahren geprüft werden.
Warmgaszieh- oder fächelgeschweißt werden üblicherweise Bauteile mit Materialdicken von 1 bis max.10 mm. Größere Dicken werden im Allgemeinen entsprechend Richtlinie DVS 2207-4 warmgasextrusionsgeschweißt.
Richtline DVS 2207-3 „Schweißen von thermoplastischen Kunststoffen: Warmgaszieh- und Warmgasfächelschweißen von Rohren, Rohrleitungsteilen und Tafeln – Verfahren, Anforderungen“
Diese Richtlinie gilt für das Warmgasfächel- (WF) und Warmgasziehschweißen (WZ) von Halbzeugen aus thermoplastischen Kunststoffen im Behälter-, Apparate- und Rohrleitungsbau. Sie beschreibt die unterschiedlichen Verfahren, zeigt die Verfahrensgrenzen auf und legt Anforderungen zur Qualitätssicherung fest.
Inhaltsverzeichnis der Richtlinie (Auszug):
- Geltungsbereich
- Allgemeine Anforderungen
- Werkstoffe
- Allgemeine Verfahrensbeschreibung
- Warmgasfächelschweißen (WF)
- Warmgasziehschweißen (WZ)
- Gerätetypen
- Konstruktive Gestaltung, Schweißnahtformen und Schweißnahtaufbau
- Anforderungen
- Anforderungen an die Werkstoffe und deren Schweißeignung
- Anforderungen an die Qualität der Schweißverbindungen
- Anforderungen an die Schweißgeräte und das Zubehör
- Inbetriebnahme der Schweißgeräte und Einstellen der Schweißparameter
- Schweißvorbereitungen
- Ausrüstung, Arbeitsplatz und Umgebungseinflüsse
- Schutz vor Umwelteinflüssen
- Schweißen
- Vorbereiten der Fügeflächen und des Schweißzusatzes
- Heften
- Warmgasfächelschweißen (WF)
- Warmgasziehschweißen (WZ)
- Mechanische Nachbearbeitung der Schweißnaht
- Thermische Nachbehandlung
- Schweißprotokoll
- Prüfen der Schweißverbindungen
- Sicherheitshinweise
Richtlinie DVS 2207-3, Beiblatt 1: „Schweißparameter“
Dieses Beiblatt zur Richtlinie DVS 2207-3 enthält Schweißparameter-Richtwerte für das Warmgaszieh- und Warmgasfächelschweißen. Sie gelten für das manuelle Schweißen mit den in der Richtlinie DVS 2207-3 Beiblatt 2 beschriebenen Geräten und den in der Tabelle aufgeführten Werkstoffen. Vor der Anwendung der Parameter sind zusätzlich auch die Angaben der Halbzeughersteller zu beachten.
Richtlinie DVS 2207-3, Beiblatt 2: „Anforderungen an die Schweißgeräte und das Zubehör“
Dieses Beiblatt zur Richtlinie DVS 2207–3 beschreibt allgemeine, qualitative und sicherheitsrelevante Anforderungen an Geräte und an das notwendige Zubehör zum Warmgaszieh- und Warmgasfächelschweißen von thermoplastischen Kunststoffen. Es gilt für die in der Richtlinie DVS 2207-3 genannten Gerätetypen mit und ohne eigene Warmgasversorgung sowie gesteuerte oder geregelte Geräte und soll sicherstellen, dass bei sachgemäßer Bedienung und Handhabung der Geräte die geforderte Qualität der Schweißnähte erreicht wird.
Inhaltsverzeichnis des Beiblatts (Auszug):
- Geltungsbereich
- Anforderungen
- Allgemeine Anforderungen
- Sicherheitsanforderungen
- Kennzeichnung und Dokumentation
- Warmgasversorgung
- Düsen
- Durchflussmengenmessgeräte
Richtlinie DVS 2207-3, Beiblatt 3: „Schweißen von Fluorkunststoffen“
Dieses Beiblatt zur Richtlinie DVS 2207- 3 gilt für das Warmgasziehschweißen der thermoplastischen und hoch fluorierten Kunststoffe Ethylen-Chlortrifluorethylen (ECTFE), Tetrafluorethylen-Perfluorvinylether Copolymerisat (FEP), Perfluoralkoxy-Copolymer (PFA1) und modifiziertem Polytetrafluorethylen (PTFE-M). Das Beiblatt beschreibt von der Richtlinie 2207-3 abweichende, spezielle Verfahrensweisen und legt Anforderungen zum sicheren Schweißen dieser Werkstoffe fest. Das Warmgasfächelschweißen (WF) wird in diesem Beiblatt nicht berücksichtigt, ebenso behandelt es nicht das Schweißen des Fluorkunststoffs PVDF, da dies bereits in der Richtlinie 2207-3 und Richtlinie DVS 2207-3, Beiblatt 1 beschrieben wird.
Inhaltsverzeichnis des Beiblatts (Auszug):
- Geltungsbereich
- Allgemeine Anforderungen
- Werkstoffe
- Konstruktive Gestaltung, Schweißnahtformen und Schweißnahtaufbau
- Anforderungen an die Werkstoffe und deren Schweißeignung
- Schweißparameter
- Anforderungen an die Qualität der Schweißverbindungen
- Anforderungen an die Schweißgeräte und Schweißdüsen
- Anforderungen an die Schweißer
- Schweißen
- Schweißvorbereitungen und Ausrüstung
- Fixierung der Fügeteile
- Schweißdurchführung
- Mechanische Nachbearbeitung der Schweißnähte
- Schweißprotokoll
- Prüfen der Schweißverbindungen
- Sicherheitshinweise
Die Neufassungen der Richtlinie DVS 2207-3, sowie von deren Beiblättern 1, 2 und 3 sind im DVS-Regelwerksportal zum Download hinterlegt. DVS-Mitglieder haben kostenfreien Zugriff auf die Dokumente.
Schlagworte
Fügen von KunststoffKunststoffschweißen