Entwurf: Richtlinie DVS 2216-4 „Ultraschallfügen von Formteilen und Halbzeugen aus thermoplastischen Kunststoffen in der Serienfertigung. Einbetten bzw. Einsenken von Inserts mit Ultraschall“
Mit Ausgabedatum Juli 2019 hat der DVS einen neuen Entwurf für die Richtlinie „Ultraschallfügen von Formteilen und Halbzeugen aus thermoplastischen Kunststoffen in der Serienfertigung. Einbetten bzw. Einsenken von Inserts mit Ultraschall“ veröffentlicht.
Diese Richtlinie gilt für das Einbetten ‒ auch Einsenken genannt ‒ von Metall- und Kunststoffinserts (z.B. Gewindeeinsätze, Gewindestifte), die mittels Ultraschall bevorzugt in thermoplastische Kunststoffe eingebettet werden. Für Einbettaufgaben werden die nach dem Stand der Technik üblichen Ultraschallschweißmaschinen und -geräte eingesetzt (nach Richtlinie DVS 2216-1).
Beim Einbetten mit Ultraschall wird das Insert von der Sonotrode berührt, in Schwingungen versetzt und in die Aufnahmebohrung durch eine Vorschubbewegung eingesenkt. Die an der Berührungsfläche zwischen Insert und Bauteil entstehende Reibungswärme plastifiziert den Kunststoff, wobei die Schmelze die Hinterschnitte des Inserts ausfüllt und dieses formschlüssig
einbettet.
Die Ultraschalleinbettmethode zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
• kurze Prozesszeiten
• hohe Wirtschaftlichkeit
• spannungsfreie, -arme Verbindungen
• geringe Temperaturbelastung des Bauteils
• kein Vorwärmen der Inserts notwendig
• vergleichbare Auszugskräfte und -momente wie beim Umspritzen von Inserts
Aus dem Inhaltsverzeichnis:
- Geltungsbereich
- Verfahrensbeschreibung
- Prozessbeschreibung
- Konstruktive Hinweise und maßgebliche Einflussgrößen
- Anwendungsbeispiele
Der Richtlinienentwurf ist im DVS-Regelwerksportal hinterlegt und kann dort kommentiert werden.
Die Einspruchsfrist endet am 30. September 2019.
Schlagworte
KunststoffeMetallUltraschallfügen