Autor: Dipl.-Ing. Dietmar Rippegather
Der Schweißnahtbiegeversuch
Der Biegeversuch dient zur Ermittlung der Verformbarkeit von Stumpfschweißverbindungen und Auftragschweißungen. Die Prüfung erfolgt an Proben, die durch spanende Trennverfahren aus dem Bauteil entnommenen werden. Die Verformbarkeit wird durch den Biegewinkel und die Biegedehnung gekennzeichnet. Die Güte der Bindung wird nach dem Aussehen der Bruchfläche beurteilt. Mit den verschiedenen Probenarten (Querbiegeprobe, gekerbte Querbiegeprobe, Seitenbiegeprobe, Längsbiegeprobe) kann das Verhalten von Schweißnaht, Bindefläche, Wärmeeinflusszone und unbeeinflusstem Grundwerkstoff in verschiedenen Beanspruchungsrichtungen beurteilt werden.
Der Biegeversuch wird mit einer entsprechenden Biegevorrichtung durchgeführt, deren schematischer Aufbau im Bild wiedergegeben ist.
Der Biegedurchmesser richtet sich nach der Probendicke (ts) und dem Verhältnis von Biegedorndurchmesser zu Probendicke (d/ts). Biegedorn- und Stützrollenbreite müssen größer als die Probenbreite (b) sein. Der freie Durchgang (l) zwischen den Stützrollen ist abhängig vom Biegedorndurchmesser und von der Probendicke. Die Biegevorrichtung muss eine Beobachtung der Zugseite der Probe gestatten. Die Proben werden bis zum geforderten Biegewinkel gebogen. Der Vorschub des Biegedorns soll dabei etwa 1 mm/s betragen.
Tritt vor dem Erreichen des geforderten Biegewinkels im Prüfbereich ein Anriss auf, so ist der Versuch abzubrechen. Beim Prüfen gekerbter Querbiegeproben ist nach dem Erreichen des geforderten Biegewinkels die Probe zur Beurteilung der Bruchfläche durch Weiter- oder Rückbiegen zu brechen. Der Biegewinkel α wird im entlasteten Zustand der Probe gemessen (oben links im Bild). Die zuständige Norm für die Biegeprüfung ist die DIN EN ISO 5173.
(aus: DER SCHWEISSER, Heft 3/2019)
Schlagworte
SchweißnahtprüfungSchweißtechnikZerstörende Prüfung