Sicher Arbeiten mit schweren Lasten
Um Gesundheitsgefahren durch Tätigkeiten mit physischen Belastungen am Arbeitsplatz zu reduzieren, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Leitmerkmalmethoden neu- und weiterentwickelt. Das Heben, Halten und Tragen von Lasten ≥ 3 Kilogramm zählt zu diesen Tätigkeiten. Dabei können Lasten Gegenstände, Personen oder Tiere sein. Die baua: Praxis „Manuelles Heben, Halten und Tragen“ zeigt, wie eine Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode zu dieser Belastungsart durchgeführt werden kann.
Mit der Leitmerkmalmethode „Manuelles Heben, Halten und Tragen“ können manuelle Hebe-, Umsetz- und Halte-Tätigkeiten sowie Tätigkeiten zum manuellen Transport von Lasten beurteilt und gestaltet werden. Die Broschüre gliedert sich in drei Kapitel. Zunächst gibt sie einen Überblick über das mehrstufige Leitmerkmalmethoden-Inventar. Dieses beschreibt eine betriebspraktikable Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit körperlichen (physischen) Belastungen. Im zweiten Kapitel erfahren betriebliche Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz Allgemeines zur Belastungsart Manuelles Heben, Halten und Tragen, etwa welche Körperregionen betroffen sind oder welche gesundheitlichen Risiken entstehen können. Eine praxisorientierte Handlungsanleitung bietet das dritte Kapitel. Hier werden alle Schritte für eine Gefährdungsbeurteilung mit dem Leitmerkmalmethoden-Inventar beim manuellen Heben, Halten und Tragen von Lasten erläutert. Angefangen mit der Bestimmung der Zeitwichtung, geht es im zweiten Schritt um die Bestimmung der Wichtung weiterer Merkmale, u.a. den Lastenaufnahmebedingungen, der Körperhaltung und der Arbeitsorganisation. Im abschließenden dritten Schritt erfolgt die Bewertung und Beurteilung der Ergebnisse, um daraus mögliche Gestaltungs- sowie Präventionsmaßnahmen abzuleiten.
Die baua: Praxis „Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode“ kann über den Webshop der BAuA bestellt oder als PDF auf der Internetseite heruntergeladen werden:
(Quelle: Presseinformation der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA))
Schlagworte
ArbeitsschutzArbeitssicherheitGefährdungsbeurteilungGesundheitsschutz