
Mit Ausgabedatum Januar 2025 ist eine Neufassung der Richtlinie DVS 1619-4 „Nachweis der Konformität als Schweißbetrieb im Schienenfahrzeugbau zur Normenreihe EN 15085 – Konformitätsbewertung durch durch eine unabhängige Stelle“ erschienen. Diese neue Ausgabe ersetzt die bisher gültige Fassung des Regelwerks von Februar 2022.
Schweißbetriebe, die Schweißarbeiten zur Neufertigung oder in der Instandsetzung ausführen, müssen die Anforderungen nach der Normenreihe DIN EN 15085 „Bahnanwendungen – Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen“ erfüllen. Dies gilt auch für Hersteller, die selbst keine Schweißarbeiten durchführen, aber geschweißte Schienenfahrzeuge und -fahrzeugteile konstruieren, einkaufen und montieren oder einkaufen und weitervertreiben. Zweck dieser Richtlinienreihe (Teile 1 bis 4) ist es, die Konformitätsbewertung von Schweißbetrieben zum Nachweis der Umsetzung der Normenreihe DIN EN 15085 zu beschreiben. Dazu werden die möglichen Konformitätsbewertungsverfahren nach DIN EN ISO/IEC 17000 „Konformitätsbewertung – Begriffe und allgemeine Grundlagen“ erläutert und Vorgaben zur Auswahl des Konformitätsbewertungsverfahren beschrieben.
Inhaltsverzeichnis (Auszug):
- Zwecks
- Geltungsbereich
- Anforderungen an eine Hersteller-Zertifizierungsstelle und die Betriebsprüfer
- Hersteller-Zertifizierungsstelle
- Betriebsprüfer
- Beschreibung der Konformitätsbewertung
- Anforderungen
- Ablauf des Anerkennungsverfahren
- Antragstellung
- Betriebsprüfung
- Dokumentation der Konformitätsbewertung
- Zertifikatsinhalt
- Geltungsdauer
- Überwachung
- Widerruf des Zertifikats
- Änderungen
- Verlängerung des Zertifikats
Die Richtlinie ist im DVS-Regelwerksportal als PDF-Datei abrufbar. DVS-Mitglieder können die Dokumente kostenfrei herunterladen:
Schlagworte
BahnanwendungenEisenbahnfahrzeugeInstandsetzungKonformitätsbewertungKonstruierenSchienenfahrzeugbau