Das ändert sich für Arbeitgeber im neuen Jahr
Das neue Jahr hat begonnen und es gibt einige neue Regelungen für Arbeitgeber.
Mindestlohn und Ausbildungsvergütung steigen
Der Mindestlohn stieg zum Jahreswechsel auf 9,50 Euro. Im Juli 2021 wird dieser um weitere 10 Cent auf 9,60 Euro erhöht. Auch bei den Ausbildungsverträgen, die außerhalb der Tarifbindung liegen, gibt es eine neue Mindestvergütung. Demnach bekommen Azubis im Jahr 2021 im ersten Ausbildungsjahr 550 Euro. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt die Mindestvergütung um 18 Prozent. Im dritten Ausbildungsjahr gibt es 35 Prozent und im vierten Jahr 40 Prozent mehr Ausbildungsvergütung.
Teilzeittätigkeit während der Elternzeit:
Eltern können nun 32 anstatt wie bisher 30 Stunden währen Ihrer Elternzeit arbeiten, ohne den Anspruch auf die staatlichen Zulagen zu verlieren.
2021 wird digital
Ab diesem Jahr informiert ein elektronisches Meldeverfahren die Krankenkassen automatisch über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Um den Übergang zu erleichtern, sind Ärzte bis Ende des kommenden Jahres zu einer analogen Bescheinigung verpflichtet, die der Versicherte wie gewohnt beim Arbeitgeber einreicht. Anders sieht es bei der elektronischen Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse aus. Bei Neueinstellungen von Mitarbeitenden oder einem Wechsel der Krankenkasse, erhalten Arbeitgeber ab jetzt nur noch eine elektronische Rückmeldung vom Versicherer. Zudem können die Krankenkassen ab diesem Jahr fehlende Jahresmeldungen der versicherungspflichtigen Beschäftigten nicht nur per Post, sondern auch in elektronischer Form anfordern.
Kurzarbeitsregelungen
Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld, die aufgrund der Corona-Pandemie, eingeführt wurden, bleiben auch im Jahr 2021 bestehen.
Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie
Die Pendlerpauschale wurde von 30 Cent pro Kilometer auf 35 Cent pro Kilometer angehoben. Die Erhöhung gilt aber erst ab dem 21. Kilometer. Bis zum 20. Kilometer bleiben die 30 Cent bestehen. Zusätzlich wird 2021 die neue Mobilitätsprämie eingeführt. Diese richtet sich an Pendler, deren Arbeitsweg länger als 20 Kilometern ist und ein zu versteuerndes Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags haben.
Weitere Informationen
Eine gute Übersicht über die neuen Gesetzte, liefert auch Faktor A, das Magazin der Bundesagentur für Arbeit. Die Auflistung finden Sie hier.
(Quelle: Presseinformation des KOFA – Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung)