Der DVS-Verband und der VdTÜV überarbeiten derzeit ihre bestehende Kooperationsvereinbarung, die die Zulassung von Prüfungsstandorten und Prüfern für Kunststofffüger regelt.
Ausgehend von der Schweißtechnik für Kunststoffe sind verschiedene Fügetechniken für Bauteile aus Kunststoffen entwickelt worden, die in vielen Fällen von speziell geprüftem Personal durchgeführt werden müssen. Die Kooperationsvereinbarung bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit beider Verbände auf dem Gebiet der Prüfung von Kunststofffügern sowie bei der Zulassung von Prüfern und Prüfungsstandorten. Darüber hinaus beinhaltet die Kooperationsvereinbarung auch das wechselseitige Anerkennen von Prüfungsbescheinigungen in den jeweils aufgeführten Fügeverfahren.
Inhaltlich verfolgt die gemeinsamen Vereinbarung das Ziel, Voraussetzungen zu definieren, um Prüfungen von Kunststofffügern vornehmen zu können. Dies betrifft zum Beispiel Prüfungen von Kunststoffschweißern gemäß Richtlinien DVS 2212 Teil 1 und 3, Prüfungen von Kunststoffklebern und -laminierern gemäß Richtlinie DVS 2221 und DVS 2220 oder VdTÜV-Merkblätter 001 (Kleben), 002 (Laminieren) und 003 (Schweißen). Entsprechend den technologischen Entwicklungen der Fügetechniken werden die Inhalte der Vereinbarung durch die Arbeitsgruppe DVS AG W4/VdTÜV-AK "Kunststoffe" kontinuierlich aktualisiert.
Eigene Verzeichnisse, die die anerkannten Prüfungsstandorte und Prüfer von DVS und VdTÜV aufführen, können bei den Geschäftsstellen des DVS in Düsseldorf und des VdTÜV in Berlin angefordert werden.
(Quelle: DVS e.V.)
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